Schwingungen und Vibrationen

Vibrationen, auch als Schwingungen bezeichnet, können je nach Einwirkungsdauer und Stärke belastend wirken oder auch Gesundheitsschäden verursachen. Deshalb müssen relevante Vibrationen erfasst und hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Körper beurteilt werden.

Hand-Arm-Vibrationen entstehen zum Beispiel beim Benutzen von handgeführten Werkzeugen wie Bohrhämmern und Kettensägen. Davon unterscheidet man die Ganzkörpervibrationen, die über die Füße oder über das Gesäß einwirken, zum Beispiel beim Fahren von Gabelstaplern auf unebenem Boden. In seltenen Fällen werden Vibrationen im Liegen über die gesamte Auflagefläche auf den Körper übertragen.

Bei der Arbeit mit dem Bohrhammer entstehen mechanische Schwingungen in Händen und Armen.

Ermittlung und Beurteilung

Der Tages-Vibrationsexpositionswert ist das Maß für die Beurteilung der durchschnittlichen Belastung während eines achtstündigen Arbeitstages. Berufsgenossenschaf­ten und Unfallkassen stellen für viele Arbeitsplätze und -verfahren Vibrationskennwerte zur Verfügung, die für eine Beurteilung herangezogen werden können. Liegen im Einzelfall keine gesicherten Erfahrungswerte vor, müssen Messungen durchgeführt werden.

Die Vorgehensweise für die Beurteilung von Vibrationen wird in den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) beschrieben.

Vibrationsminderungsmaßnahmen

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) nennt Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte, bei deren Erreichen oder Überschreiten entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sind, wie zum Beispiel vibrationsarme Maschinen oder Werkzeuge zu beschaffen.

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