Unwetter und Arbeitsschutz
Bedingt durch den Klimawandel gibt es auch in Deutschland immer häufiger Unwetterlagen. Sturm, Starkregen und Gewitter gefährden auch Betriebe und die dort tätigen Personen. Wie kann man sich darauf vorbereiten?
§ 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeberin und den Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dabei ist darauf zu achten, die Einflüsse der Witterung zu berücksichtigen, die sich auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit auswirken können. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss zudem ermittelt werden, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (§ 5 ArbSchG).
Betriebliche Gefährdungen
Womit muss man rechnen? Beispiele:
- Kann ein Sturm Dächer abdecken, Bäume umstürzen oder Gegenstände herumwirbeln?
- Kann Starkregen zu Überflutungen führen, können Keller volllaufen, können Gewässer in der Nähe über die Ufer treten?
- Kann es zu Blitzeinschlägen kommen, ist der Blitzschutz ausreichend?
Bei Starkregen kann es zu Überflutungen von Straßen kommen.
Alarmierung, Unterweisung
Die Bevölkerung wird auf vielen Wegen bei bevorstehenden Unwettern gewarnt. Sirenen, Lautsprecherdurchsagen, Radiomeldungen, Pushnachrichten auf jedes eingeschaltete Smartphone sowie Warn-Apps sind die bekanntesten Warnmethoden. Es muss sichergestellt sein, dass auch die Beschäftigten im Betrieb erreicht werden. Sie müssen über die Bedeutung der Alarmsignale unterwiesen werden.
Es ist festzulegen, wie sie darauf reagieren sollen: Wo kann man Schutz suchen? Wo sind Sammelplätze? Wer hat welche besonderen Aufgaben? Ist ein Krisenstab eingerichtet?
Gute Vorbereitung kann Unwetter nicht verhindern, aber die Folgen abmildern.
WEITERE INFORMATIONEN
Deutscher Wetterdienst
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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