Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz

Eigentlich wissen wir ja, was zu tun ist, damit es im Betrieb nicht zu Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen kommt. Aber bräuchten wir für die einzelnen Maßnahmen, die wir bereits durchführen, nicht vielleicht auch eine Systematik?

Einzelaktionen im Arbeitsschutz führen unkoordiniert nicht selten zu Doppelarbeit oder dazu, dass man wichtige Punkte vergisst. Daher sind Betriebe dazu verpflichtet, die Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen im Betrieb strukturiert zu planen. Ein Gremium, das sich genau damit befasst, ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA). Hier beraten sich die Unternehmensführung, der Betriebsrat, der betriebsärztliche Dienst, die Fachkraft für Arbeits­sicherheit und Sicherheitsbeauftragte über die Organisation des Arbeitsschutzes.

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) tagt viermal im Jahr.

Die Aufbauorganisation des Arbeitsschutzes ist durch die personelle Zusammensetzung des ASA beschrieben. In der Ablauforganisation gibt es standardisierte Vorgehensweisen:

Die Gefährdungsbeurteilung

Sie ist das zentrale Werkzeug, um Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb auf die Spur zu kommen und Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Bei ihrer Umsetzung sind Sicherheitsbeauftragte unverzichtbar, weil sie Arbeitsplätze und Tätigkeiten genau kennen

Betriebsanweisungen

Sie werden auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erstellt und sind eine gute Grundlage für Unterweisungen – vor allem, wenn darin das sichere Arbeiten Schritt für Schritt genau beschrieben ist.

Unterweisungen

In Unterweisungen werden Beschäftigte über die jeweiligen Gefährdungen informiert; sicheres Verhalten, etwa bei der Maschinenbedienung, wird vorgestellt und eingeübt.

WEITERE INFORMATIONEN

Big Points im Arbeitsschutz, Merkblatt A 039-1 der BG RCI


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