Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland nimmt stetig zu. Die meisten von ihnen werden zu Hause in der Familie versorgt. Einige pflegende Angehörige müssen dabei ihr Berufsleben mit der Pflege unter einen Hut bringen.
Die aktuelle Pflegestatistik aus dem Jahr 2024 zeigt: In Deutschland sind ca. 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Die meisten davon (ca. 80 %) leben weiterhin in den eigenen vier Wänden oder bei Familienangehörigen. Diese Angehörigen übernehmen meistens die Unterstützung und Pflege. Auch Freunde, Bekannte und Nachbarn helfen oft dabei. Sie werden deshalb als pflegende Zugehörige bezeichnet.
Belastungen durch die Pflege
Die meisten pflegenden An- und Zugehörigen kümmern sich aus Liebe, Freundschaft oder Verbundenheit um die pflegebedürftige Person. Sie tun dies gerne. Dennoch ist die Pflege eines anderen Menschen immer auch belastend. Wenn eine pflegebedürftige Person körperlich stark eingeschränkt ist, braucht sie vielleicht Unterstützung beim Laufen, beim Waschen, beim Toilettengang. An Demenz erkrankte Personen oder pflegebedürftige Kinder brauchen oft dauerhaft Aufsicht und Anleitung. Dies alles kann für Körper und Psyche sehr anstrengend sein. Hinzu kommt: Pflege kostet Geld! Pflegende Angehörige müssen sich oft mit Kostenträgern wie Pflegekassen oder Sozialamt auseinandersetzen.
Aus all diesen Gründen ist Pflege zeitaufwändig. Selbst wenn pflegende Angehörige Unterstützung durch z. B. einen ambulanten Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe haben, sind sie trotzdem noch mehrere Stunden täglich im Einsatz. Und auch wenn die Pflege gut geplant und organisiert ist – es kann immer mal zu „Notfällen“ kommen, bei denen spontan reagiert werden muss. Dies sind nur einige Beispiele für mögliche Belastungen, und oft trifft nicht nur eine Belastung zu, sondern es liegen mehrere zeitgleich vor.
Pflegende Beschäftigte
Viele pflegende An- und Zugehörige sind trotz der Pflege noch berufstätig. Sie werden pflegende Beschäftigte genannt. Manche können ihre Berufstätigkeit aus finanziellen Gründen nicht aufgeben. Andere möchten weiterhin arbeiten gehen, um sich so neben der Pflege ein bisschen „normales Leben“ zu erhalten. Es ist für sie wichtig, auch andere Menschen zu sehen und nicht nur mit der Pflege beschäftigt zu sein.
Mehr als die Hälfte der sogenannten Hauptpflegepersonen ist berufstätig.
So werden diejenigen genannt, die den größten Teil der Pflege einer Person übernehmen. Allerdings sind nur wenige davon in Vollzeit beschäftigt. Die meisten arbeiten in Teilzeit. Die anderen An- und Zugehörigen werden als Nebenpflegepersonen bezeichnet. Über ihre Berufstätigkeit ist wenig bekannt. Daher wird es geschätzt, dass es mindestens zwei Millionen pflegende Beschäftigte in Deutschland gibt. Vermutlich sind es aber sehr viel mehr!
Unterstützung durch den Betrieb
In vielen Betrieben fehlen Fachkräfte. Darum ist es nicht nur ein Zeichen von sozialer Verantwortung, wenn Betriebe pflegende Beschäftigte unterstützen. Es ist auch wirtschaftlich sinnvoll. In den Personalabteilungen sind die gesetzlichen Regelungen zur Unterstützung der Mitarbeitenden in der Regel gut bekannt. Darüber hinaus gibt es aber weitere, niedrigschwellige Möglichkeiten für Betriebe, um pflegende Beschäftigte zu unterstützen, wie:
- Pflegelots*innen als Ansprechpersonen für den Betrieb auszubilden,
- Informationen zur Pflege, insbesondere aus der jeweiligen Region, im betrieblichen Intranet zur Verfügung zu stellen,
- Vertretungsregelungen für den „Notfall“ zu treffen.
Und natürlich ist es gut, wenn die Sicherheitsbeauftragten wissen, dass es solche Unterstützungsleistungen im Betrieb gibt. Sie müssen nicht selbst zur Pflege beraten können, aber doch die entsprechenden Ansprechpersonen kennen und vermitteln. Pflegende Beschäftigte leisten sehr viel und verdienen Unterstützung – auch im Betrieb.
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