Tätigkeiten mit Biostoffen

In Deutschland können mehr als fünf Millionen Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) in Kontakt kommen. Dies kann zu Infektionen oder zur Entstehung von Allergien führen.

Autor Christina Walther, Unfallkasse Hessen

Biostoffe haben einen hohen Verbreitungsgrad und treten nicht, wie oft angenommen, nur bei Tätigkeiten in Laboratorien auf. Kontakt zu Biostoffen haben vor allem auch Beschäftigte in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft, im Gesundheitswesen, beim Umgang mit infizierten Personen sowie im Veterinärwesen und in der Landwirtschaft.

Was sind Biostoffe?

Biostoffe sind Mikroorganismen, das heißt Bakterien, Viren und Pilze, die beim Menschen Infektionen hervorrufen können. Viele Biostoffe besitzen auch sensibilisierende oder andere schädigende Eigenschaften und können beispielsweise Allergien verursachen. Andere sind hingegen völlig harmlos. Biostoffe sind allgegenwärtig, und jeder Mensch ist ihnen täglich ausgesetzt. Diese Alltagsexposition gehört zum normalen Lebensrisiko. Es gibt allerdings auch eine Vielzahl von beruflichen Tätigkeiten, bei denen Biostoffe hergestellt, verwendet oder freigesetzt werden. Für Beschäftigte, die mit diesen Mikroorganismen in direkten Kontakt kommen, besteht im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein zusätzliches Risiko. Hier müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Der Umgang mit Biostoffen

Die Biostoffverordnung beschreibt, wie der Umgang mit Biostoffen aussehen soll. Dabei spielt die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle. Die Gefährdungsbeurteilung soll aufzeigen, wie und wo am Arbeitsplatz Biostoffe vorkommen. Außerdem wird dabei ermittelt, ob die Beschäftigten direkten Kontakt zu diesen Biostoffen haben. Es ist wichtig, Informationen über die Biostoffe, ihre Übertragungswege und die jeweiligen Tätigkeiten zu sammeln. Erst mit Hilfe all dieser Informationen können die geeigneten Schutzmaßnahmen ausgewählt werden, um die Risiken zu minimieren.

Gut geschützt

Bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen ist eine Rangfolge zu beachten. Das bedeutet, dass zuerst die sichersten und effektivsten Maßnahmen ergriffen werden müssen:

  1. Vermeidung oder Minimierung der Gefahr
    Als Wichtigstes muss versucht werden, die Gefahr durch Biostoffe zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Das kann erreicht werden, indem entweder die Menge des Biostoffs reduziert oder andere Materialien eingesetzt werden, die weniger gefährlich sind. Manchmal können Tätigkeiten mit Biostoffen auch automatisiert in geschlossenen Systemen stattfinden. Mit solchen Maßnahmen wird das höchste Schutzniveau erreicht.
  2. Technische Schutzmaßnahmen
    Wenn es nicht möglich ist, die Gefahr zu vermeiden, müssen technische Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das bedeutet, dass spezielle Geräte oder Einrichtungen zum Einsatz kommen. In Laboren zum Beispiel werden häufig Sicherheitswerkbänke verwendet, die verhindern, dass gefährliche Mikroorganismen in die Luft gelangen. Auch spezielle Lüftungssysteme gehören zu diesen technischen Maßnahmen.
  3. Organisatorische Schutzmaßnahmen
    Wenn technische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen oder nicht möglich sind, kommen organisatorische Maßnahmen ins Spiel. Arbeitsabläufe müssen so gestaltet werden, dass der Kontakt zu Biostoffen minimiert wird. Zum Beispiel dürfen bestimmte Arbeiten nur von Personen durchgeführt werden, die speziell geschult sind. Wichtig sind auch Hygienemaßnahmen, wie Händewaschen und die regelmäßige Reinigung von Arbeitsplätzen oder Arbeitskleidung. Mit Biostoffen verschmutzte Kleidungsstücke dürfen nicht zu Hause in der Waschmaschine gewaschen werden, stattdessen muss das Unternehmen für eine Reinigung der Arbeitskleidung sorgen.
  4. Persönliche Schutzmaßnahmen
    Wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Das bedeutet, dass persönliche Schutzausrüstung getragen werden muss, wie zum Beispiel Schutzhandschuhe, Schutzbrille oder Atemschutz.
    Wichtig sind auch regelmäßige Unterweisungen mit Übungen. Hier wird auch das korrekte An- und Ablegen persönlicher Schutzausrüstung in der richtigen Reihenfolge eingeübt, damit die Biostoffe nicht doch in den Körper gelangen oder verschleppt werden.

Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin sind hier wichtige Partner, die Beschäftigte im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu Infektionskrankheiten und Allergien beraten können.

Weitere Infos

Ausführliche Informationen über die Schutzmaßnahmen finden sich in den Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und im Regelwerk der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.


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