Azubis im Fokus

Auszubildende weisen ein hohes Risiko auf, einen Arbeitsunfall zu erleiden. Sicherheitsbeauftragte können sie dabei unterstützen, dieses Risiko zu minimieren.

Autor Dr. Torsten Kunst, Arbeitspsychologe

Junge Beschäftigte und Berufsanfänger besitzen ein überdurchschnittlich hohes Risiko, bei der Arbeit zu Schaden zu kommen. Dies gilt insbesondere für Auszubildende, die viele Risiken der Arbeitswelt noch nicht kennen. Daher gelten für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren besondere Schutzvorschriften, die meist auf dem Jugendarbeitsschutzgesetz basieren. Für Kinder unter 15 Jahren sind die Schutzvorschriften noch deutlich strenger. Aber auch für Auszubildende, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, gelten einige Regelungen bis zum Ende der Ausbildung weiter.

Schutz der Jugendlichen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeits- oder Ausbildungsplatz so zu gestalten, dass er der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung der Jugendlichen entspricht. So soll verhindert werden, dass die Jugendlichen irreparable gesundheitliche Schäden durch die Arbeit nehmen. So gelten für Minderjährige strengere Arbeitszeitregelungen als für Erwachsene, beispielsweise bezüglich der Länge der Arbeits- und Pausenzeit oder aber der Beschäftigung an Wochenenden und in der Nacht. Im Regelfall dürfen Jugendliche nicht nach 20 bzw. 22 Uhr arbeiten. Außerdem ist die Länge der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit begrenzt und die Dauer der Erholungspausen verlängert.

Jugendliche dürfen nicht mit Arbeiten betraut werden, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen. So darf ihre Gesundheit beispielsweise nicht durch außergewöhnliche Hitze, Kälte, Nässe, Lärm, Erschütterungen oder Strahlen gefährdet werden. Außerdem sollen die Tätigkeiten nicht mit Unfallgefahren verbunden sein, die die Jugendlichen wegen mangelndem Sicherheitsbewusstsein oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder bewältigen können.

Jugendliche besitzen meist noch nicht die psychische und physische Resilienz, sich im oft rauen Arbeitsleben selbstbewusst zu behaupten. Sie sind daher häufiger von Mobbing betroffen als erfahrene Beschäftigte. Hier ist der Arbeitgeber der Jugendlichen verpflichtet, diese vor körperlicher und auch psychischer Misshandlung zu schützen. Sie als Sicherheitsbeauftragte können im direkten Kontakt mit den Auszubildenden noch mal ein besonderes Auge auf die Jugendlichen haben.

Fünf Personen halten sich in den Armen.


Die Gefahren der Arbeitswelt

Auszubildende sind völlige Neulinge im Betrieb – auch bezüglich der dortigen Risiken. Sie kannten davor nur den Schonraum Schule. Dort wird sowohl baulich als auch technisch bei der Gestaltung Rücksicht auf die Anforderungen von Kindern und Jugendlichen genommen. In einem durchschnittlichen Betrieb, in dem üblicherweise überwiegend Erwachsene tätig sind, fehlen solche Schonräume. Fehler haben hier ernstere Folgen.

Daher kommt der Einarbeitung der Auszubildenden eine besondere Wichtigkeit zu. Sie müssen nicht nur mit der neuen Arbeitsumgebung und den dortigen Abläufen vertraut gemacht werden, sondern auch für die typischen Risiken einzelner Tätigkeiten oder bestimmter Maschinen sensibilisiert werden, gerade wenn diese nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.

Unterweisungen müssen nicht nur auf die Unfall- und Gesundheitsgefahren der Beschäftigung eingehen, sondern auch auf das notwendige Verhalten zur Minimierung der Gefahren. Die persönliche Schutzausrüstung, die von Beschäftigten genutzt werden soll, darf nicht vergessen werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass Jugendliche ihr Können oft über-, Risiken aber unterschätzen. Dies muss bei der Gestaltung der Unterweisungen bedacht werden, die vor Beginn der Tätigkeit, bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen und auch regelmäßig (bei Jugendlichen mindestens alle sechs Monate) durchgeführt werden müssen.

Gut im Auge behalten

Besonders zu Beginn der Tätigkeit der Azubis oder bei gefährlichen Arbeiten muss überwacht werden, ob die Azubis das vermittelte Wissen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verstanden haben und in der Praxis umsetzen. Diese Überwachung kann dann im Laufe der Ausbildung weiter reduziert werden.

Auszubildende sind in vieler Hinsicht „normale“ Beschäftigte. So gelten für sie grundsätzlich alle Schutzvorschriften, die z. B. das Arbeitsschutzgesetz fordert – nur in Teilen eben noch zusätzliche. Sie stehen auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Somit haben Sie als Sicherheitsbeauftragte gegenüber den Azubis ihre übliche Rolle als Unterstützer und Ratgeber. Sie müssen dabei aber mit darauf achten, dass die zusätzlichen Schutzvorschriften für Jugendliche im Betrieb auch umgesetzt werden, damit Ihre Azubis Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit positiv erleben und dann aus eigenem Antrieb tätig werden.


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