Feuchtarbeiten im Fokus

Regelmäßiger Kontakt mit Wasser und Reinigungsmitteln betrifft insbesondere Pflege-, Gastronomie- oder Reinigungsbetriebe. Wer Feuchtigkeit, Reizstoffe und Dauerbeanspruchung nicht berücksichtigt, riskiert langfristige Hautschäden und Infektionen.

Feuchtarbeit ist Alltag in Pflege, Reinigung und Gastronomie – sie birgt erhebliche Risiken für die Hautgesundheit. Handekzeme sind die häufigste berufsbedingte Hauterkrankung und führen oft zu Arbeitsausfällen oder sogar zum Berufswechsel.

Definition und rechtlicher Rahmen

Seit der Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 gelten strenge, klar abgegrenzte Kriterien: Als Feuchtarbeit gelten Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte

Entscheidend ist: Reines Handschuhtragen ohne gleichzeitig ausgeführte feuchte Tätigkeiten zählt nicht mehr als Feuchtarbeit. Die Arbeitsmedizin sieht den Hautschaden durch häufiges Händewaschen und Wasserbelastung heute als gravierender an als durch das Okklusivklima unter Handschuhen.

Gemäß TRGS 401 und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind Arbeitgeber verpflichtet, Feuchtarbeitsplätze zu identifizieren, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und bei regelmäßig mindestens vier Stunden Exposition pro Schicht eine Pflichtvorsorge durch den Betriebsarzt zu veranlassen.

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Im Mittelpunkt steht eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung, idealerweise durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt. Sie klärt,

Methodisch haben sich Zeit-Expositions-Protokolle und digitale Tools für das Hautbelastungsprofil bewährt. Die Ergebnisse münden in Prioritäten für technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen gemäß dem STOP-Prinzip: Substitution belastender Produkte, technische Hilfen wie Dosierspender oder Automatisierung, organisatorische Ansätze wie Arbeitsplatzrotation und – erst an letzter Stelle – persönliche Schutzmaßnahmen.

Hautschutzplan und persönliche Maßnahmen

Wo die Gefährdung trotzdem bleibt, ist ein individueller Hautschutzplan vorgeschrieben. Er umfasst geeignete Hautschutzmittel vor Arbeitsbeginn, milde Reiniger während des Tages und rückfettende Pflege am Schichtende. Schutzhandschuhe müssen geprüft, in ausreichenden Größen angeboten und regelmäßig gewechselt werden. Die Praxis empfiehlt, Handschuhe spätestens nach 20 Minuten Tragedauer oder bei Durchfeuchtung zu wechseln; anschließend folgt eine kurze Handschuhpause mit Pflegelotion. Systeme wie das „2-Box-Prinzip“ reduzieren Kreuzkontaminationen insbesondere in der Pflege.

Unterweisung und Führungskultur

Effektiver Hautschutz braucht das Verständnis und die Akzeptanz der Beschäftigten. Schulungen müssen sprachlich barrierefrei sowie praxisnah erfolgen und anschaulich Symptome und Prävention vermitteln.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Risikogruppen

Werden vier Stunden Feuchtarbeit pro Schicht überschritten oder bestehen Hautsymptome, ist die Pflichtvorsorge gesetzlich vorgesehen. Die arbeitsmedizinische Untersuchung beinhaltet Anamnese, Hautinspektion und Beratung zu Hautschutz und Privatpflege. Risikogruppen wie atopische Personen, Allergiker oder Jugendliche erfordern eine besonders engmaschige Betreuung.

Dokumentation und Kontrolle

Gefährdungsbeurteilung, Hautschutzplan und Unterweisungen müssen erfasst und mindestens jährlich im Sinne der Wirksamkeit überprüft werden.

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