Elektrische Sicherheit
Auch gute Handwerker sind keine Alleskönner. Elektrische Anlagen dürfen nur von Fachkräften errichtet, geprüft und instand gehalten werden.
Jeder weiß, elektrischer Strom ist gefährlich. Man sieht und riecht ihn nicht, und wenn man ihn spürt, können die üblichen 230 Volt (V) zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen führen. Elektrische Geräte sind durch den Hersteller so konstruiert und geschützt, dass ihre Benutzer nicht mit leitenden Teilen in Berührung kommen können.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet werden. Das gilt ebenso für Änderungen oder Instandhaltungen. Auch der Allrounder in der Instandhaltung muss wissen, wann er eine Elektrofachkraft hinzuziehen muss.
Aufgabe des Unternehmers
Es ist Aufgabe des Arbeitsgebers, dafür zu sorgen, dass die Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden – als Fachkraft für Arbeitssicherheit können Sie hier unterstützend tätig werden. Denn: Besonders bei Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen findet man in Betrieben oftmals unzulässige und gefährliche Verkettungen. Zudem werden immer wieder Leitungen und Verteiler eingesetzt, die für den privaten Haushalt gebaut und nicht für betriebliche
Belastungen geeignet sind.
Beschäftigte müssen zu elektrischen Gefährdungen unterwiesen sein.
Deswegen sollten Sie die Kolleginnen und Kollegen zu elektrischen Gefährdungen unterweisen. Bei ihrer täglichen Arbeit sehen sie als Erste Beschädigungen der Isolierungen oder Quetschstellen an Leitungen. Sie müssen wissen, dass Mängel sofort zu melden sind und bei welchen Schäden Geräte direkt vom Netz getrennt werden müssen. Beim Umgang mit Verlängerungen und Verteilern sollten sie verstehen, was bestimmungsgemäße Verwendung heißt und dass eine Verkettung zu gefährlichen Überlastungen führen kann.
Fest stehende Anlagen und Betriebsmittel
Vor der ersten Inbetriebnahme werden elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft. Das gilt auch für die Wiederinbetriebnahme nach Änderungen oder Instandhaltungen. Zu den Prüfungen können unter anderem das Messen von Übergangs- und Isolationswiderständen sowie die Kontrolle der Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen gehören. Sicherheitsfunktionen wie Not-Halt, Verriegelungen und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen werden ebenso begutachtet.
Weitere Prüfkriterien ergeben sich aus den Besonderheiten der Anlagen oder den räumlichen Gegebenheiten. Eine gute Dokumentation spart Zeit und Kosten. Bei Änderungen kann der Prüfer so auf vorhandene Werte zurückgreifen und muss die Wiederinbetriebnahme nicht wie eine Erstinbetriebnahme behandeln. Zumindest muss der Hersteller oder Errichter schriftlich bestätigen, dass die Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen elektrotechnischer Regelwerke entsprechen.
In regelmäßigen Abständen sind Wiederholungsprüfungen erforderlich. Die Fristen richten sich nach Art der Anlage, Betriebsbedingungen, äußeren Einflüssen, üblichen Wartungsintervallen, sonstigen Gefährdungen und Herstellerangaben.
Prüffristen variieren je nach elektrischem Betriebsmittel.
Für Funktionsprüfungen an Schutzeinrichtungen können monatliche Intervalle angemessen sein. Für Messprüfungen an festen Installationen sind Fristen von ein bis vier Jahren gängige Praxis.
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Auch anschlussfertige ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Benutzung im Betrieb kontrolliert werden. Hier ist allerdings eine Prüfung auf augenscheinliche Mängel wie Transportschäden oder Isolationsfehler ausreichend. Kontrollmessungen durch befähigte Personen sind vor der ersten Inbetriebnahme nur erforderlich, wenn besondere Ereignisse oder schlechte Lagerbedingungen dies erforderlich machen.
Bei ortveränderlichen Geräten hat die regelmäßige Prüfung einen erhöhten Stellenwert. Einsatzbedingungen und äußere Einflüsse können sich von Betrieb zu Betrieb stark unterscheiden. Die Bohrmaschine im täglichen Baustelleneinsatz ist häufiger zu kontrollieren als die eines Hausmeisters, die an wenigen Tagen im Jahr kurz eingesetzt wird. Welche Messungen erforderlich sind, hängt auch von der Schutzklasse des Geräts ab. Prüfer von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln haben eine
besondere Qualifikation und wissen, welche Messwerte zu dokumentieren sind.
Die Prüffristen basieren auf einer Gefährdungsbeurteilung und berücksichtigen Einsatzbedingungen und Herstellerangaben. Die Fehlerquote hat ebenfalls Einfluss auf die Intervalle. Im Baustellenbereich sind drei Monate eine übliche Frist, in „sauberen“ Betrieben sechs Monate, bei geringer Nutzung im Verwaltungsbereich können es auch zwei Jahre sein.
Worauf der Betrieb achten muss
Zusammenfassend gilt: Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass nur einwandfreie, sichere elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb zur Verfügung stehen. Und er hat dafür zu sorgen, dass der ordnungsgemäße Zustand erhalten bleibt.
Dazu werden unter anderem Prüffristen basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung, den geltenden Regelwerken und Herstellerangaben festgelegt. Arbeitgeber haben auch die Pflicht, zu kontrollieren, ob die Prüfungen ausreichend dokumentiert sind und die Fristen eingehalten werden – das sollten auch Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit immer im Blick haben.
Mit der Prüfung dürfen nur geeignete Personen beauftragt werden. Im Zweifelsfall reicht die Qualifikation des bekannten Hauselektrikers nicht aus. Bei der Auswahl können Sie beratend unterstützen und bei Bedarf auch die Aufsichtsbehörden zurate ziehen.
Weitere Infos:
- DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“
www.dguv.de, Webcode: p203071 - Zum Aushang in Unternehmen: DGUV Information 203-053 „Gefahren des elektrischen Stroms“ (Plakat)
www.dguv.de, Webcode: p203053
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