Erstunterweisung neuer Beschäftigter

Die Erstunterweisung stellt sicher, dass neue Mitarbeitende die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um ihre Aufgaben sicher und gesundheitsbewusst auszuführen.

Autor Bodo Köhmstedt, Leitung Fachbereich Aufsichtsdienst Kommunale Einrichtungen Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Neu im Unternehmen tätige Personen kennen noch nicht die Arbeitsabläufe und -gefahren am Arbeitsplatz. Sie kennen auch nicht die unternehmensspezifischen Dienstanweisungen und Betriebsanleitungen, sind daher häufig unsicher und machen Fehler, die zu Unfällen führen können.

Die Erstunterweisung soll die neuen Mitarbeitenden mit den betrieblichen Gegebenheiten, der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz sowie mit den Kolleginnen und Kollegen vertraut machen. Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim Unternehmen. Es ist ratsam, die Unterweisung in kleinere Teile zu gliedern, um die neuen Mitarbeitenden schrittweise mit ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten vertraut zu machen. Die Auswahl und Vorbereitung der Unterweisungsthemen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Erstunterweisung neuer Beschäftigter

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