Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Psychische Belastungen sind in der Arbeitswelt ein Thema, das von Jahr zu Jahr relevanter wird. Die steigende Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage spricht eine deutliche Sprache.
Unter psychischer Belastung versteht man in den Arbeitswissenschaften alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen bei der Arbeit einwirken und psychisch auf ihn Einfluss nehmen. Dies umfasst Anforderungen durch die Arbeitstätigkeit und die Arbeitsumgebung, die das Denken, Fühlen und Verhalten beeinflussen.
Formen psychischer Belastungen
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können vielfältige Formen annehmen. Häufig werden sie in fünf Merkmalsbereiche eingeteilt:
- Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe: Hierzu gehören beispielsweise der Handlungsspielraum und die Verantwortung.
- Arbeitsorganisation: Dazu zählen Faktoren wie Arbeitszeiten, Arbeitsabläufe und Kommunikationsstrukturen.
- Soziale Beziehungen: Dies umfasst die Interaktion mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden.
- Arbeitsumgebung: Hierunter fallen physikalische und chemische Einflüsse sowie die Arbeitsplatzgestaltung.
- Neue Arbeitsformen: Dazu gehören beispielsweise Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle.
Auswirkungen psychischer Belastungen
Die Auswirkungen psychischer Belastungen können sowohl positiv als auch negativ sein. Positive Beanspruchungen können zu Lerneffekten, Motivation und einer Steigerung des Selbstwertgefühls führen. Negative Beanspruchungen hingegen können sich in Stress, Ermüdung, Monotonie oder psychosomatischen Beschwerden äußern. Langfristig können übermäßige psychische Belastungen zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen wie Depressionen oder Angststörungen führen.

Rechtliche Grundlagen
In Deutschland ist die Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung seit 2013 explizit im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Arbeitgeber sind verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen.
Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen
Die Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Hierfür stehen verschiedene Methoden zur Verfügung:
- Mitarbeiterbefragungen: Standardisierte Fragebögen erfassen die subjektive Wahrnehmung der Beschäftigten.
- Beobachtungsinterviews: Experten beobachten die Arbeitssituation und führen Gespräche mit den Beschäftigten.
- Workshops: In moderierten Gruppendiskussionen werden Belastungen identifiziert und Lösungsansätze erarbeitet.
- Analyse betrieblicher Kennzahlen: Fehlzeiten, Fluktuation und Produktivitätskennzahlen können Hinweise auf psychische Belastungen geben.
Maßnahmen zur Reduzierung psychischer Belastungen
Basierend auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung können verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung psychischer Belastungen ergriffen werden:
- Verhältnisprävention: Diese zielt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ab. Dazu gehören beispielsweise die Optimierung von Arbeitsabläufen, die Verbesserung der Arbeitsplatzergonomie oder die Anpassung von Arbeitszeitmodellen.
- Verhaltensprävention: Hier geht es um die Stärkung der individuellen Ressourcen der Beschäftigten. Dies kann durch Schulungen zum Stressmanagement, Coaching oder Entspannungstechniken erreicht werden.
- Führungskräfteentwicklung: Führungskräfte spielen eine Schlüsselrolle bei der Prävention psychischer Belastungen. Schulungen zur gesundheitsgerechten Führung können hier einen wichtigen Beitrag leisten.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement: Ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement kann verschiedene Maßnahmen bündeln und nachhaltig implementieren.
Weitere Infos
- DGUV Information 206-026 „Psychische Belastung – der Schritt der Risikobeurteilung“
publikationen.dguv.de > Suchbegriff: 206-026
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