Biologische Gefährdungen in der Grünen Branche
Das Klima hat sich verändert und wird sich weiter verändern. Das stellt auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bezug auf „biologische Gefährdungen“ vor neue Herausforderungen.
Klimatische Veränderungen machen sich nicht nur in Form von Extremwettern bemerkbar, auch auf Flora und Fauna hat der Klimawandel Auswirkungen. Für Menschen, die im Freien arbeiten, kann dies Gefährdungen mit sich bringen, die wir kennen sollten.
Klimawirkungen
Als Folge klimatischer Veränderungen können Bäume in Stress geraten und von Schädlingen befallen werden (z. B. Eichenprozessionsspinner an Eichen). Andere wiederum können anfälliger für Krankheiten werden. Eine davon ist die Rußrindenkrankheit des Ahorns. Die mögliche Ausbreitung von Zecken- oder Mausarten, die Infektionserreger übertragen können, muss weiter untersucht werden. Auch vermehrte allergische Reaktionen durch über die Luft übertragene
Allergene wie Pollen oder die Berührung von Pflanzen mit möglicher phototoxischer Wirkung sind zu beobachten.
Die Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsfaktoren, die auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen, sind biologische Gefährdungen. Hierzu zählen Bakterien, Viren oder Pilze, von denen eine Infektionsgefährdung sowie eine mögliche sensibilisierende oder toxische Wirkung ausgehen.
In der Gefährdungsbeurteilung müssen alle Faktoren, insbesondere auch die sonstigen Gefährdungen durch Tiere und Pflanzen, berücksichtigt werden. Bei der Erstellung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sollten bereits bekannte und neue Gefährdungen auch in Bezug auf den Klimawandel einbezogen werden. Die dadurch erkannten Risiken müssen durch entsprechende Maßnahmen reduziert und in einer Unterweisung vermittelt werden.
Informationen der SVLFG
Informationsschriften der SVLFG zu biologischen Gefährdungen für die in der Grünen Branche tätigen Menschen sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen sind im Internet unter www.svlfg.de/biologische-arbeitsstoffe verfügbar.
Infektionsgefährdung
Infektionsgefährdungen gehen von Tieren wie zum Beispiel Zecken aus. Trägt eine Zecke Krankheitserreger in sich, kann ein Stich beim Menschen gesundheitliche Folgen haben. Zu den bedeutendsten durch Zeckenstiche übertragenen Infektionskrankheiten in Deutschland gehört die Borreliose, die durch Bakterien verursacht wird. Die Frühsommer-Meningoenzephalitis – FSME – hingegen wird durch Viren verursacht. Im Gegensatz zur Borreliose gibt es gegen FSME eine Impfung, die in FSME-Endemiegebieten (www.rki.de) empfohlen wird.
Hantaviren können durch kleine Säugetiere wie z. B. Rötelmäuse übertragen werden. Das passiert durch das Einatmen von aufgewirbelten Stäuben (Kot/Urin) oder über die Haut bzw. Schleimhaut, bei Verletzungen oder Tierbissen. Hantaviren können verschiedene Krankheitsbilder bis hin zu schweren Verlaufsformen mit Nierenfunktionsstörungen verursachen.
Von den Pilzsporen des Erregers der Rußrindenkrankheit des Ahorns kann es zu einer möglichen atemwegssensibilisierenden Wirkung beim Menschen kommen. Werden Pilzsporen in hoher Konzentration über lange Zeit und wiederholt eingeatmet, kann dies zu einer exogen allergischen Alveolitis (eine Lungenerkrankung) führen. Eine infektiöse Wirkung geht von diesem Pilz jedoch nicht aus.
Sonstige Gefährdungen
Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners, des Kiefernprozessionsspinners sowie des Goldafters sind für Menschen gefährlich. Gelangen sie auf die Haut oder in die Atemwege, so können sie toxische Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen und Blasenbildung an der Haut und der Schleimhaut hervorrufen. Der Kontakt mit der Beifußblättrigen Ambrosie oder deren Pollen kann an den Atemwegen und auf der Haut zu starken allergischen Reaktionen führen. Auch der Pflanzensaft des Riesen-Bärenklaus kann gefährlich werden. Bei Hautkontakt in Kombination mit Sonnenstrahlung kann er eine phototoxische verbrennungsähnliche Hautentzündung auslösen.
Flyer und Broschüren:
- Flyer F28 „Zecken – der richtige Schutz“, www.svlfg.de/f28
- Flyer 42 „Gefährdung durch Neophyten“, www.svlfg.de/f42
- Flyer F44 „Gefährdungen durch Insekten, Zecken und Mäuse“, www.svlfg.de/f44
- Broschüre B45 „Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung“, www.svlfg.de/b45
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