Hygiene in sanitären Einrichtungen

Regelungen zu den sanitären Einrichtungen, insbesondere bezüglich Toiletten-, Wasch- und Umkleideräumen, sind in der ASR A4.1 „Sanitärräume“ beschrieben.

Autor Rainer Kutzinski, Leiter Prävention, Unfallkasse Sachsen-Anhalt

Bei mehr als neun Beschäftigten sind für die Geschlechter getrennte Sanitäreinrichtungen notwendig. Die Anzahl an Toiletten ist abhängig von der Beschäftigtenzahl. Bei stark verschmutzenden Tätigkeiten sind separate Waschräume erforderlich. Wenn betriebsbedingt besondere Arbeitskleidung getragen wird, so müssen auch Umkleideräume vorhanden sein. Beide Räume sollen einen unmittelbaren Zugang zueinander haben.

Sanitärräume benötigen einen Sichtschutz nach außen, eine ausreichende Lufttemperatur und eine wirksame Lüftung. Toiletten müssen von innen abschließbar sein. Sie sollen mit Toilettenpapier, Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser, Abfallbehältern sowie mit Mitteln zum Reinigen und Trocknen der Hände ausgestattet sein und müssen regelmäßig gereinigt werden. Wasch- und Duschplätze brauchen fließendes warmes und kaltes Wasser.

Hygiene in sanitären Einrichtungen

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