Sichere ­Alleinarbeit

Alleinarbeit ist in vielen Branchen verbreitet, beispielsweise im Außendienst, im Handwerk, in der Gebäudereinigung oder in der Landwirtschaft.

Alleinarbeit wird in der DGUV Regel 100-001 „Grund­sätze der Prävention“ definiert als eine Situation, in der eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt. Bei der Durchführung von Alleinarbeit sind besondere Sicherheitsvorkehrungen notwendig, insbesondere wenn die Arbeit gefährlich und die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls hoch ist. Bestimmte Personengruppen wie Jugendliche, Schwangere oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, dürfen in der Regel nicht allein arbeiten.

Die Verantwortung für die Sicherheit bei Alleinarbeit liegt beim Arbeitgeber, der auch die Pflicht hat, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehört die Unterweisung der Beschäftigten über die spezifischen Risiken und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.

Sichere ­Alleinarbeit

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