Ersthelfer

Auf Notfälle muss ein Unternehmen vorbereitet sein, zum Beispiel mit einer genügenden Anzahl von Ersthelfern.

Autor Joachim Berger (Referatsleiter Betreuung Fachbereiche der DGUV)

Deren genaue Zahl hängt von der Art und Größe des Betriebs ab und sollte mit dem Betriebsarzt abgestimmt werden. Für die Bestellung gibt es keine Formvorschriften. Sie sollte aber schriftlich erfolgen. Sinnvoll ist es außerdem, einen ent­sprechenden Vermerk in die Personalakte aufzunehmen. Wichtig: Auch im Schichtbetrieb und während der Urlaubszeit ­müssen genügend Ersthelfer anwesend sein. Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer Ersthelfer werden, wenn nicht gravierende körperliche oder psychische Gründe dagegensprechen. Die Ausbildung erfolgt durch sogenannte ermächtigte Stellen (Adressen ermächtigter Stellen unter: www.dguv.de/fb-erstehilfe). Alle zwei Jahre muss eine Fortbildung stattfinden. Je nach Betriebsart kann eine Zusatzausbildung notwendig sein, zum Beispiel in Betrieben mit gefährlichen Stoffen. Die DGUV Vor­schrift 1 sowie die erläuternde DGUV Regel 100-101 enthalten weitere Ergänzungen zur Bestellung von Ersthelfern.

Die Gebühren für den Erste-Hilfe-Lehrgang und das Erste-Hilfe-Training bezahlt der Unfallversicherungsträger. Bei Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sollte die Zusage der Kostenübernahme vor der Anmeldung vorliegen. Die übrigen Kosten – zum Beispiel Entgeltfortzahlung, An- und Abreise zum Lehrgang – trägt der Unternehmer.

Ersthelfer

Bearbeitbare Checkliste | PDF | 197 KB
Herunterladen