Betriebsanweisungen

Eine Betriebsanweisung ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung ein Dokument, welches ausschließlich auf Gefahren hinweisen und Schutzmaßnahmen aufzeigen soll.

NACHFOLGENDER TEXT IST NICHT RICHTIG!!
Maßnahmen, die geeignet sind, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu verbessern, steigen deren Motivation und Leistungsfähigkeit und damit auch den Unternehmenserfolg.

Vorgesetzte sind im Bereich Arbeitssicherheit und Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankung gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Zur Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) gibt es allerdings keine gesetzliche Verpflichtung. Diese sind freiwillig, werden aber oft von Krankenkassen unterstützt.

BGF-Präventionsangebote: Ernährung, Bewegung, Stressmanagement, psychosoziale Gesundheit

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dürfen jährlich bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin für Maßnahmen im Bereich der verhaltensbezogenen Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung ausgeben. Diese Zuwendungen müssen von den Beschäftigten nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Zu den Maßnahmen gehören Präventionsangebote in verschiedenen Bereichen wie gesunde Ernährung, Bewegung, der Umgang mit Sucht- und Genussmitteln (Tabak, Alkohol, andere Drogen), Stressmanagement/Resilienz und weitere Angebote zur Verbesserung der psychosozialen Gesundheit.

Es muss ja nicht gleich Yoga am Arbeitsplatz sein, um die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern.

Um erfolgreich zu sein, sollten die genannten Maßnahmen immer als Ergänzung betrachtet werden. Es ist vor allem entscheidend, die Arbeitsplätze ergonomisch einzurichten und die Arbeitsaufgaben so zu gestalten, dass die Beschäftigten weder über- noch unterfordert werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, das Angebot in der Kantine an gesundheitsförderliche Kriterien anzupassen, um die Prävention nicht ausschließlich auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu verlagern.

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