Belastungen durch Vibrationen

Autor Dirk Richling

In zahlreichen Tätigkeitsbereichen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mechanischen Schwingungen durch handgeführte Werkzeuge und Erschütterungen ausgesetzt. Diese übertragen sich durch Arbeitsmittel, aber auch über den Boden auf den Körper. Diese Belastung kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Mitarbeiter haben.

Vibrationen sind mechanische Schwingungen (Erschütterungen), die durch direkten Kontakt auf den menschlichen Körper übertragen werden. Sie werden häufig von Arbeitsmitteln erzeugt, die kontinuierliche oder sich wiederholende Bewegungen ausführen. In der Praxis erfolgt dies häufig bei motorisch angetriebenen Werkzeugen, fahrenden Geräten oder drehenden Maschinen. Hand-Arm-Vibrationen (HAV) werden über Hände und Arme auf den menschlichen Körper übertragen.

Ganzkörper-Vibrationen (GKV) werden im Stehen über die Beine oder im Sitzen über das Gesäß auf den Körper übertragen. Für die Feststellung der Exposition, die mit einem Grenzwert verglichen werden kann, wird die mittlere Vibrations-Belastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über acht Stunden herangezogen.

Gesundheitliche Auswirkungen

Untersuchungen zeigen, dass Beschäftigte, deren gesamter Körper stets Vibrationen ausgesetzt ist, häufiger an Rückenschmerzen leiden. Eine andauernde Belastung durch starke Ganzkörper-Vibrationen über mehrere Monate oder Jahre hinweg kann zu einer Schädigung der Wirbelsäule führen. In der Praxis treten diese Beanspruchungen häufig bei selbstfahrenden Fahrzeugen und Arbeitsmitteln auf, z. B. beim Bedienen von Gabelstaplern. Eine übermäßige Belastung der Hände und Arme durch die Verwendung von stark vibrierenden Arbeitsgeräten führt zu chronischen Gefäß- und Nervenschädigungen. Ein häufiges Symptom sind „Leichenfinger“, umgangssprachlich für das vibrationsbedingte vasospastische Syndrom (VVS) oder auch Raynaud-Syndrom.

Auswirkungen von Ganzkörper-Vibrationen

Bei Arbeiten auf mobilen Arbeitsmaschinen, wie Traktoren, Baggern, Gabelstaplern, Gradern, Rad- und Kettenladern oder an stationären Arbeitsplätzen neben großen Maschinen, z. B. Kompressoren, Stanzen, sind durch Ganzkörper-Vibrationen folgende Überbeanspruchungen möglich:

  • Ermüdung, Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen
  • Reduzierung der Feinmotorik
  • auftretende Gleichgewichtsstörungen
  • Visusverlust (Sehschärfe), verursacht durch Ermüdung
  • Beschwerden an der Hals- und Lendenwirbelsäule oder Schulter
  • Magen-Darm-Beschwerden
  • übermäßige psychische Beanspruchungen
Eine große Maschine bei der Arbeit.

Abb. 1: © Comofoto – stock.adobe.com

Ein Mann arbeitet mit einer Bohrmaschine.

Abb. 2: © H_Ko – stock.adobe.com

Auswirkungen von Hand-Arm-Vibrationen

Bei Arbeiten mit vibrierenden Handmaschinen, z. B. Bohrhämmer, Aufbruchhämmer, Schleifmaschinen, sind durch Hand-Arm-Vibrationen folgende Überbeanspruchungen möglich:

  • Steifwerden der Finger
  • Reduzierung der Feinmotorik
  • Schädigungen der Gefäße und Nerven: Leichenfingerkrankheit (Taubheitsgefühl und/oder Kribbeln in den Fingern)
  • Beeinträchtigung des Tastsinns und reduzierte Warm-Kalt-Wahrnehmung
  • Schädigungen an Knochen und Gelenken (Schulter, Ellbogen, Handgelenke) sowie eingeschränkte Beweglichkeit

Arten der Vibrationseinwirkung

Vibrationen, die zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen können, sind insbesondere:

Ganzkörper-Vibrationen: mechanische Schwingungen, die bei Übertragung auf den gesamten Körper Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verursachen oder verursachen können, insbesondere Rückenschmerzen und Schädigungen der Wirbelsäule (§ 2 Abs. 5 Pkt. 1, LärmVibrationsArbSchV).

Hand-Arm-Vibrationen (Teilkörper-Vibrationen): mechanische Schwingungen, die bei Übertragung auf das Hand-Arm-System des Menschen Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verursachen oder verursachen können, insbesondere Knochen- oder Gelenkschäden, Durchblutungsstörungen oder neurologische Erkrankungen (§ 2 Abs. 5 Pkt. 1, LärmVibrations-ArbSchV).

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Wo möglich, sollte der Auslösewert von 2,5 m/s² für Hand-Arm-Vibrationen und 0,5 m/s² für Ganzkörper-Vibrationen nicht überschritten werden (§ 9, LärmVibrationsArbSchV). Bei den Grenzwerten wird zwischen einem Auslösewert und einem Expositionsgrenzwert unterschieden. Wenn die Vibrationseinwirkung der verwendeten Arbeitsmaschine sowie die damit verbundenen Expositionszeiten bekannt sind, können zur schnellen Übersichtsberechnung von Hand-Arm-Vibrationsbelastungen mit einem Kennwertrechner des IFA* die Tagesschwingungsbelastung und das Risiko einer Gesundheitsgefährdung ermittelt werden.

* Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen gemäß § 9, LärmVibrationsArbSchV:

(1) Für Hand-Arm-Vibrationen beträgt

  1. der Expositionsgrenzwert A(8) = 5 m/s² und
  2. der Auslösewert A(8) = 2,5 m/s².

Die Exposition der Beschäftigten gegenüber Hand-Arm-Vibrationen wird nach Nummer 1 des Anhangs ermittelt und bewertet.

(2) Für Ganzkörper-Vibrationen beträgt

  1. der Expositionsgrenzwert A(8) = 1,15 m/s² in X- und Y-Richtung und A(8) = 0,8 m/s² in Z-Richtung und
  2. der Auslösewert A(8) = 0,5 m/s².

Dabei beschreibt der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) die tägliche, auf acht Stunden normierte Vibrationsexposition.

Für Jugendliche unter 18 Jahren und schwangere Frauen gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot (Ausnahmen im Rahmen der Ausbildung möglich).

Schutzmaßnahmen

Wird ein Auslösewert überschritten, müssen Maßnahmen zur Vibrationsminderung durchgeführt werden, dies können z. B. sein:

1. Allgemeine Schutzmaßnahmen:

2. Besondere Schutzmaßnahmen bei Ganzkörper-Vibrationen:

3. Besondere Schutzmaßnahmen Hand-Arm-Vibrationen:

4. Organisatorische Maßnahmen:

5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA):

6. Gesundheitsüberwachung

Merksätze


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