Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen
Die Versorgungssicherheit und der betriebssichere Zustand von Energieversorgungsanlagen werden in der Regel durch vorbeugende Maßnahmen gewährleistet. Gestört werden kann der sichere Zustand zum Beispiel durch Annäherung oder Kontakt der Vegetation bzw. von Personen zu einer Freileitungsanlage.
Unter den Begriff „Ausästarbeiten“ fallen alle Gehölzschnitte von Baum- und Buschvegetation, die dazu dienen, den betriebssicheren Zustand einer elektrischen Freileitungsanlage zu erhalten oder wiederherzustellen. Ausästen schließt auch das Fällen von Bäumen sowie vor- und nachbereitende Tätigkeiten, z. B. Aufstellen von Hubarbeitsbühnen oder Häckseln des Schnittgutes, mit ein.

Abb. 1: Ausästarbeiten
Abb. 2: Die Rückschnittlinie (RN) ist die Summe aus dem Schutzabstand (S) und dem zu erwartenden Wachstum (W) während eines Pflegeintervalls.


Abb. 3: Rückschnittlinie im Bereich einer Freileitung im Leitungsfeld.
Abb. 4: Zu berücksichtigende Abstände bei Ausästarbeiten an einer Freileitung (110 kV)
Vegetationsabstand
Schutzabstand Tabelle 103,
DIN VDE 0105-100
Rückschnittlinie

Netz-Nennspannung UN (Effektivwert) in kV | Schutzabstand (Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) in m |
---|---|
UN bis 1 | 1,0 |
UN über 1 bis 110 | 3,0 |
UN über 110 bis 220 | 4,0 |
UN über 220 bis 380 | 5,0 |
Unbekannt | 5,0 |
Das Ziel der Maßnahmen besteht in der
1. Einhaltung vorgesehener Trassenquerschnitte;
2. Durchführung von Ausästarbeiten ohne Freischaltungen.
Die Planung der Ausästarbeiten erfordert gegenseitige Information und Absprachen zwischen dem Betreiber der elektrischen Freileitungsanlage und dem Nutzer bzw. Eigentümer der garten-, land- oder forstwirtschaftlichen Flächen.
Voraussetzung für die Durchführung der Ausästarbeiten bilden die Gefährdungsbeurteilung, die angemessene Dokumentation
(Leitungspläne, Vegetationshinweise, Geländebesonderheiten) sowie die Festlegung der einzusetzenden Arbeitsmittel (Fahrzeuge,
Maschinen, Werkzeuge).
Die Ausführung von Ausästarbeiten darf nur durch geeignete Personen erfolgen. Fachkunde im Umgang mit Arbeitsmitteln (z. B. Hubarbeitsbühne, mechanische Leitern) einerseits bzw. nachweisbare Qualifikation und Erfahrung bei der Durchführung von Forstarbeiten (z. B. Umgang mit der Motorsäge, Fäll- und Schnitttechniken) andererseits bilden, neben der gesundheitlichen Eignung, die Grundlage für die Ausführung von Ausästarbeiten. Die gesundheitliche Eignung kann z. B. durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung analog zu dem DGUV Grundsatz G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ nachgewiesen werden.
Festgestellt werden soll auch der Zustand des Gehörs aufgrund möglicher Arbeiten mit gehörschädigendem Lärm sowie die Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr.
Rückschnittlinie (RN) =
Schutzabstand (S)
+ während eines Pflegeintervalls zu erwartendes Wachstum (W) der Vegetation
oder
RN =S+W
Vor Aufnahme der Ausästarbeiten erfolgt grundsätzlich eine Absprache zwischen dem Anlagenverantwortlichen und dem Arbeitsverantwortlichen an der Arbeitsstelle.
Werden Schutzabstände nicht zuverlässig eingehalten, erfolgt eine Freischaltung durch den Anlagenverantwortlichen mit nachgeschaltetem Freigabeverfahren über den Arbeitsverantwortlichen.
Die DGUV-I 203-033 lässt zusätzlich ein optionales Arbeitsverfahren mit erhöhter Mitarbeiterqualifikation und vorheriger geeigneter Messung des Bewuchsabstands zur Freileitung zu. Dieses zusätzliche Verfahren beschreibt die Möglichkeit, dass Äste, die bis zur Hälfte an den Schutzabstand gemäß Tabelle 1 herangewachsen sind, ohne Freischaltung entfernt werden können. Das optionale Arbeitsverfahren gilt ausschließlich für Nieder- und Mittelspannungsfreileitungen bis 30kV.
Als Voraussetzungen für das optionale Arbeitsverfahren werden folgende Punkte explizit gefordert:
- Qualifikation der mit Ausästarbeiten Beschäftigten zur EuP für Ausästarbeiten;
- sicherheitstechnische Bewertung vor Ort mittels Checkliste;
- Abstandsermittlung mittels isolierender Messstange oder Laser-Messgerät;
- Einsatz von isolierenden Verlängerungen für Werkzeuge und Arbeitsgeräte;
- jährliche Unterrichtung.
Eine detaillierte Beschreibung dieser Punkte finden Sie in der DGUV-I 203-033.
Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen
Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen
Literaturquellen:
DGUV-I 203-033 „Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen“
UVV „Forsten“ (VSG 4.3) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
UVV „Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen“ (VSG 4.2) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften