Schnittverletzungen
Die Schwere der Verletzung durch Schnitte reicht von leichten Wunden bis hin zu bleibenden Schäden. Wie kann man sich vor Schnittverletzungen schützen und wie werden Schnittwunden richtig versorgt?
Schnittverletzungen sind laut BG ETEM ein Unfallschwerpunkt im Elektrohandwerk. Überwiegend betroffen sind die wichtigsten „Werkzeuge“ – Hände und Finger. Die Verletzungen reichen dabei von kleinen Schnittwunden bis zur Verletzung oder Durchtrennung von Sehnen, Nerven oder Blutgefäßen.
Diese Verletzungen sind oft sehr schmerzhaft und verheilen nur langsam. Das liegt daran, dass die Hände die höchste Nervendichte besitzen und ständig in Bewegung sind.
WICHTIG: Jede auch noch so kleine Verletzung muss ins Verbandsbuch eingetragen werden. Kommt es zu Spätfolgen, ist der Nachweis geführt, dass eine Verletzung bei der Arbeit erfolgte. Der Vorfall wird nachträglich zum Arbeits- bzw. Versicherungsfall.
Leichte Schnitte können durch den Verunfallten selbst oder durch Ersthelfer versorgt werden.
Tiefe Schnitte müssen mit einem Druckverband erstversorgt werden. Der Notruf ist schnellstmöglich abzusetzen.
Schnittverletzungen mit glattem Wundrand entstehen durch scharfe und glatte Gegenstände, z. B. Messer oder scharfe Schnittkanten. Diese Verletzungen sind meist tief und stark blutend.
Schnittverletzungen mit ausgefranstem Wundrand entstehen dagegen durch scharfe Gegenstände mit einer unebenen oder aufgerauten Oberfläche, z. B. Blechtafeln mit Grat oder durch Sägeblätter. Solche Verletzungen heilen üblicherweise deutlich schlechter.
Die Ursachen für Schnittverletzungen können vielfältig sein:
- Verwendung von ungeeignetem Werkzeug, z. B. stumpfes Messer oder Messer anstelle von Spezialwerkzeug.
- Es werden keine oder nicht geeignete Schutzhandschuhe/Schnittschutzhandschuhe getragen.
- Unachtsamkeit (z. B. infolge fehlender Unterweisung oder schlechter „Tagesform“).
- Abrutschen mit dem Messer, z. B. beim Abisolieren von Kabeln, Schneiden von Verpackungsbändern oder dem Öffnen von Verpackungen.
- Scharfe Schnittkanten, z. B. an Blechen. Es müssen geeignete Schutzhandschuhe getragen werden. Bleche müssen so gelagert werden, dass sich niemand an scharfen Kanten verletzen kann.
- Achtung: Bei Arbeiten an rotierenden Maschinen und Werkzeugen ist das Tragen von Schutzhandschuhen verboten. Werden die Handschuhe von der Maschine erfasst, führt das zu schweren Verletzungen. Vorsicht bei der Bildung von Spänen. Diese können sehr scharf sein und dürfen nur mit Hilfsmitteln, wie z. B. Spänehaken, entfernt werden.
Erste Hilfe bei einer kleinen Schnittverletzung
- Ruhig mit dem Betroffenen reden.
- Als Ersthelfer Schutzhandschuhe (Latex) tragen.
- Die Wunde schützen, z. B. Wundschnellverband anbringen.
- Eintrag in das Verbandsbuch.
Bei tiefer Schnittwunde wie folgt vorgehen
- Die Blutung stoppen – Schockgefahr.
- Mögliche Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Gefühlsstörungen berücksichtigen.
- Die Verletzung mit Druckverband steril verbinden.
- Falls erforderlich, von Hand leichten Druck auf die Wunde ausüben.
- Bei Verletzung einer Arterie muss diese abgedrückt werden.
- Keinesfalls Extremitäten abbinden, um die Blutung zu stoppen.
- Sofort den Notruf 112 absetzen.
Generell gilt bei Schnittwunden
- Fremdkörper oder Verunreinigung in der Wunde belassen, die Wunde nicht reinigen oder desinfizieren.
- Mit dem Betroffenen ist abzuklären, ob eine Gerinnungsstörung vorliegt.
- Generell sollte nach Verletzungen der Tetanus-Schutz überprüft werden. Alle zehn Jahre ist eine Auffrischung erforderlich.
Schutz vor Schnittverletzungen
- Um Schnittverletzungen zu vermeiden, müssen vorhandene Sicherheitseinrichtungen genutzt werden, auch wenn diese bei der Arbeit als scheinbar behindernd und zeitaufwendig empfunden werden.
- Die vorgeschriebene Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist zu tragen.
- Für jede Tätigkeit muss das geeignete Werkzeug benutzt werden.
- Beim Schneiden ist das Messer vom Körper wegzuführen.
- Messer oder Sägen regelmäßig nachschärfen.
- Abgenutzte Klingen ersetzen und entsorgen.
- Kommt es bei Arbeiten zum Kontakt mit scharfen Kanten, Graten oder spitzen Gegenständen, schützt das Tragen geeigneter Schutzhandschuhe die Hände.
- Ist der Arbeitsplatz gut ausgeleuchtet, lassen sich Gefahren rechtzeitig erkennen.
- Betriebs- und Bedienungsanleitungen beachten und einhalten.
Das fachgerechte Arbeiten mit Messern
- Bei Arbeiten mit Messern auf die richtige Halte-/Anwendungstechnik und die individuelle Anwendungsgeschwindigkeit achten.
- Bei stumpfen Messern droht erhöhte Abrutschgefahr, deshalb besser mit scharfen Messern arbeiten.
- Dem Zweck entsprechende Messer verwenden.
- Je kleiner das Schneidgut, desto kleiner sollte das Messer sein.
- Messer mit ergonomischem Griff benutzen.
- Schneidwerkzeuge und scharfe Gegenstände müssen sicher aufbewahrt werden.
- Beim Einsatz von Verlegemessern (z. B. Cutter- oder Teppichmesser) müssen Schnittschutzhandschuhe getragen werden. Die
- Klinge ist nach dem Gebrauch zurück in die Hülle zu schieben.
- Messer nicht offen liegen lassen.
- Gebrauchte Klingen sofort entsorgen – Vorsicht beim Wechseln der Klingen.
Persönliche Schutzausrüstung
- Je nach Tätigkeit muss die Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor einer Schnittverletzung getragen werden.
- Schutzhandschuhe: zum Schutz der Hände vor Schnittverletzungen
- Schnittschutzbekleidung und Schnittschutzschuhe: z. B. für Motorsägearbeiten
- Schnittschutzhandschuhe: z. B. beim Transport von Blechen
Schnittverletzungen
Schnittverletzungen
Literaturquellen:
DGUV Vorschrift 1
DGUV R 112-995 „Benutzung von Schutzhandschuhen“
DIN EN 388
BG ETEM „Gesundheit im Elektrohandwerk – Sie haben es in der Hand“, Webcode: M19100862
Bildnachweise:
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