Arbeiten in und Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen
Welche Schutzmaßnahmen sind vor Arbeitsbeginn umzusetzen und wie wird ein sicheres Retten im Ernstfall ermöglicht?
Behälter, Silos, Rohrleitungen, Gruben, Schächte und Kanäle zählen maßgeblich zu den engen Räumen. Es kommt keineswegs darauf an, ob diese Räume allseitig geschlossen sind. Der Begriff „Arbeiten“ schließt das Befahren von engen Räumen mit ein.
Unter Befahren eines engen Raumes ist jedes Einsteigen, Einfahren, Hineinkriechen oder Hineinbeugen zu verstehen. Auch größere Räume können durch Unterteilung zu engen Räumen werden.
Zu den Arbeiten in engen Räumen zählen alle Tätigkeiten, bei denen sich Personen in den Räumen aufhalten müssen, z. B.
- Herstellungsarbeiten,
- Änderungsarbeiten,
- Instandhaltungsarbeiten.
Schutzmaßnahmen
Als Grundvoraussetzung ist die Zugangsöffnung zu engen Räumen ständig freizuhalten. Diese muss so ausreichend bemessen sein, dass ein Ein-/Ausstieg und das Retten mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) jederzeit möglich sind. Vor dem Einstieg ist eine Gefährdungsbeurteilung/Befahrerlaubnis durchzuführen, das jeweilige Risiko muss abgeschätzt und bewertet werden. Ist es nicht akzeptabel, liegt eine Gefahr bzw. Gefahrensituation vor, die zum Handeln zwingt: Geeignete Schutzmaßnahmen müssen vor dem Befahren nach dem TOP-Prinzip getroffen werden, damit es nicht zum Unfall oder zur Erkrankung kommen kann. Um enge Räume gefahrlos zu befahren, ist ggf. das Freimessen notwendig. Darunter versteht man die Ermittlung einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehalts vor und während der Arbeiten in engen Räumen. Ziel ist die Feststellung, ob die Atmosphäre in engen Räumen ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht.
Rettungsmaßnahmen
Die Mitarbeiter haben bereits beim Einstieg einen Auffanggurt anzulegen, anderenfalls sind besondere Maßnahmen vorzusehen, da die Rettung von Verletzten – insbesondere von Bewusstlosen – aus engen Räumen besondere Schwierigkeiten (z. B. verhindern Steigleitern mit Rückenschutz eine Rettung) bereitet. Deshalb müssen vor Aufnahme der Tätigkeiten auch entsprechende Rettungsmaßnahmen festgelegt und die geeignete Ausrüstung vorhanden sein.
Regelmäßige Rettungsübungen sind erforderlich, um im Ernstfall richtig helfen zu können.
Zum Retten aus engen Räumen müssen geeignete Rettungseinrichtungen leicht erreichbar bereitgehalten werden. Ist mit Gefahrstoffeinwirkung oder Sauerstoffmangel zu rechnen, sind Rettungseinrichtungen vor Ort erforderlich, um ein unverzügliches, aber sicheres (Eigensicherung der Retter ggf. Freimessen/Atemschutz benutzen) Retten zu ermöglichen.

(Quelle: DGUV Information 213-055)
Beschäftigte, vor allem Sicherungsposten, müssen im Umgang mit den Rettungseinrichtungen und in den Methoden jährlich geschult werden, theoretisch und praktisch.
Arbeiten in und Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen
Arbeiten in und Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen
Literaturquellen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
DGUV-V 1 und DGUV-R 100-001 „Grundsätze der Prävention“
DGUV-I 204-006 „Anleitung zur Ersten Hilfe“
DGUV-I 213-055 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen – Zugangs-, Positionierungs- und Rettungsverfahren“
DGUV-R 112-199 „Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“
DGUV-G 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“
DGUV-R 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume“
Bildnachweis:
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