Photovoltaik-Anlagen

Bei der Planung von PV-Anlagen und im Umgang damit müssen bestimmte Risikofaktoren wie elektrische Gefahren, Absturzgefahren oder die Witterung berücksichtigt werden.

Autor Dirk Richling

Grundsätzlich unterscheidet man:

Abb. 1: Beispiel einer Aufdachanlage
Abb. 2: Beispiel einer Freiflächenanlage

PV-Anlagen wandeln Sonnenstrahlen in elektrische Energie um. Dabei wird aus dem auftreffenden Licht von PV-Modulen Gleichstrom erzeugt (siehe Abb. 3).

Abb. 3: Photovoltaik-Anlage – Prinzipdarstellung

Elektrische Arbeiten an PV-Anlagen

Bei Arbeiten an PV-Anlagen ist mit elektrischen Gefahren zu rechnen. Die einschlägigen Regeln, z. B. „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV-V 3), „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ (DGUV-R 103-011), DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0680-0683 „Körperschutzmittel, Schutzeinrichtungen und Geräte zum Arbeiten unter Spannung“, sind zu beachten (siehe Artikel Arbeiten unter Spannung (AuS)).

Elektrische Gefahren

Photovoltaikmodule (PV-Module) produzieren bei Lichteinfall immer eine elektrische Spannung, so dass bei Anschluss eines Verbrauchers sofort Strom fließt. Die Ausgangsspannung eines PV-Moduls beträgt 30-50 Volt Gleichspannung (VDC). Diese Spannung ist unkritisch, da sie der Schutzkleinspannung entspricht.

Bei der Montage und Wartung von PV-Modulen kann jedoch eine erhebliche elektrische Gefährdung auftreten, da die erforderliche Eingangsspannung für den nachgeschalteten elektrischen Wandler (DC/AC Wechselrichter) 500 VDC bis 1000 VDC beträgt und daher die einzelnen Module zu PV-Strängen zusammengeschaltet werden, so dass die erforderliche Eingangsspannung von 500 bis 1000 Volt entsteht.

Bei der Stromstärke, die ein PV-Modul bei entsprechendem Lichteinfall produzieren kann, kann das Berühren der spannungsführenden Teile lebensgefährlich sein!

Tätigkeiten und Arbeiten mit Absturzgefahr

Bereits bei der Planung ist auf eine mögliche Absturzgefahr bei Dachbegehungen zu achten. Vorhandene Sicherungssysteme (z. B. Sekuranten) sind zu nutzen. Bei Flachdächern ist auf einen sicheren Überstieg zu achten. Im Zweifel (z. B. bei fehlenden Sicherungssystemen oder unklarer Tragfähigkeit) muss auf die Begehung verzichtet werden.

Tabelle: Befugnis zu Schalthandlungen

Abb 4: Nicht betretbare Lichtkuppel mit Bruchstelle
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Abb. 5: Mobile Umwehrung an Photovoltaik-Anlage

Bei Arbeiten auf Dächern, z. B. an den Solarmodulen, ist auch mit Absturzgefahren zu rechnen. Schutzmaßnahmen können geeignete Gerüste, geeignete Umwehrungen (auch mobile Umwehrungen, siehe Abb. 5), Schutznetze oder Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sein. Die einschlägigen Regeln sind zu beachten. Hierzu gehören z. B. „Schutz gegen Absturz – Auffangsysteme sachkundig auswählen, anwenden und prüfen“ (ASR 2.1), „Einsatz von Schutznetzen“ (DGUV-R 101-111), TRBS 2121 „Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“, TRBS 2121, Teil 1 „Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten“, TRBS 2121-2 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Leitern“.
Bei nicht betretbaren Lichtkuppeln (Abb. 4) und wegen fehlender Absturzsicherungen kommt es häufig zu tödlichen Abstürzen.

Gefahrstoffe

Beim Arbeiten mit Gefahrstoffen sind die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mit asbesthaltigen Dachmaterialien zu rechnen ist.

Witterung

Bereits bei der Dacherkundung können auf den noch nicht belegten Dächern durch Schnee und Eis gefährliche Situationen entstehen. Wenn Schnee auf den PV-Anlagen beseitigt werden soll, ist die Absturzgefahr besonders hoch.

Besondere Risiken bei Scheunen und Hallen

Häufig werden Dachflächen von Hallen und Scheunen genutzt. In diesen Gebäuden fehlen häufig Zwischendecken, und die Höhe des Dachs liegt oft über drei Meter. Auffangnetze innerhalb dieser Gebäude bieten einen besonderen Schutz, wenn auf dem Dach eine PV-Anlage installiert oder gewartet werden soll.

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