Windenergie-Anlagen

Erneuerbare Energien sind inzwischen fester Bestandteil unserer Energieversorgung. Betrieb, Wartung und ­Instandhaltung von Windenergie-Anlagen ist nur qualifizierten Personen gestattet, um Gefahren zu verhüten.

Autor Dirk Richling

Bei Windenergie-Anlagen (WEA) unterscheidet man:

Gefährdungen und Zugangsvoraussetzungen

Bei Arbeiten in einer WEA ist zu gewährleisten, dass der Turm sicher betreten werden kann. In der Regel ist die Anlage als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte ausgewiesen und ­gekennzeichnet.

Abb. 1: Schematischer Aufbau einer Onshore WEA
Abb. 2: Schematischer Aufbau einer Offshore WEA

(Quelle Abb. 1 und 2: www.vde.com/de/fg/ETG/Arbeitsgebiete/V1/Aktuelles/Oeffentlich/Seiten/Windenergie.aspx)

Zugangsvoraussetzung ist deswegen mindestens die Qualifikation als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP). Darüber hinaus können weitere Voraussetzungen erforderlich sein, beispielsweise Eignungsuntersuchungen (z. B. G 41 im Onshore-Bereich oder Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Maritime Medizin im ­Offshore-Bereich), Offshore-Sicherheitstraining oder Höhensicherheitstraining. Einen guten Überblick für die möglicherweise erforderlichen Befähigungen gibt die VDSI-Regel 01/2013. Sie dient als sicherheitstechnische Regel für die Festlegung grundlegender Befähigungen für Personal, das in Windenergieanlagen (WEA) On- und Offshore tätig werden soll, und beschreibt in ihren Modulen die dazu notwendigen minimalen Ausbildungsstandards. Die Inhalte der einzelnen Module konkretisieren für die verschiedenen Bereiche eigenständig die Mindeststandards des notwendigen Wissens und der notwendigen Fähigkeiten. Sie sind mit den europäischen Anforderungen abgeglichen und ermöglichen auf der Basis einer Ausbildung nach diesen Standards einen europaweiten Einsatz des nach VDSI-Regel 01/2013 geschulten Personals. Module sind über die VDSI-Homepage sowohl in deutscher als auch englischer Sprache frei verfügbar. Für die Dokumentation hat sich der Sicherheitspass bewährt.

Abb. 3: Sicherheitspass

Im Gefahrfall muss der Turm ohne besondere Hilfsmittel, z. B. Schlüssel, sicher verlassen werden können. Es ist sicherzustellen, dass sich ein Höhenrettungsgerät im Maschinenhaus befindet (ggf. ist dieses für die Dauer der Arbeiten mitzuführen).
Für das schnelle Bekämpfen von Entstehungsbränden ist der geübte Umgang mit Handfeuerlöschern (siehe auch VDSI-Regel 01/2013 Modul 06) unverzichtbar.

Rettungskette

Abb. 4: Rettungskette

Die Rettungskette (siehe Abb. 4) ist ein zentrales Element der Erste-Hilfe-Ausbildung. Sie beschreibt der helfenden Person, Laienhelfern wie auch ausgebildeten Ersthelfern, den Ablauf der Hilfeleistungen bei einem Notfallereignis.
Bekanntlich ist eine Kette nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Diese Schwachstelle ist bei einer Rettungskette auf Baustellen, auf denen Windenergieanlagen (Onshore) errichtet werden, und in der Betriebsphase die benötigte Zeit, die bei der Anfahrt der Rettungskräfte und bei der Wegfindung zur verunfallten Person innerhalb des Windparks verstreicht.

Sichere Kommunikation

Grundvoraussetzung zum Absetzen eines Notrufs ist das Vorhandensein einer entsprechenden Kommunikationsmöglichkeit. Daher ist vorab durch die Verantwortlichen zu klären, mit welchen Mitteln im Notfall kommuniziert werden kann. Neben Mobilfunktelefonen sind andere Möglichkeiten ebenfalls denkbar, z. B. Funkgerät, GPS-Telefon (über GPS ortungsfähiges Mobiltelefon). Bei einer möglichen Anwendung von VoiP (Telefonieren über Computernetzwerke) ist zu prüfen, ob die deutlich geringere Verfügbarkeit für das Absetzen von Notrufen ausreichend ist. Bei der Verwendung von Softphones ist bei Notrufen die Standortverknüpfung zu gewährleisten. Diese ist bei einer standortübergreifenden Nutzung der Softphones (z. B. für mehrere Windparks) nicht gegeben.
Vor Beginn der Arbeiten haben sich die Beschäftigten vor Ort ­außerdem davon zu überzeugen, dass die Kommunikationsmöglichkeit auch funktioniert. Es kann zum Beispiel die einzige Funkzelle für den Bereich ausgefallen sein, sodass in keinem Mobilfunknetz ein Notruf abgesetzt werden könnte.

Meldekette

Neben der klassischen Rettungskette, die primär funktionieren muss, sind weitere Meldeketten zu beachten. Diese dienen nicht nur der reinen Information der Verantwortlichen, sondern auch zur Unterstützung der vor Ort tätigen Rettungskräfte. Insbesondere bei der Wegfindung und Anfahrt können sie eine wertvolle Hilfestellung geben.

Unterweisungen

Um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen so funktionieren, wie vorgesehen, sind alle involvierten Personen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) zu schulen bzw. zu unterweisen. Dies betrifft sowohl die einzuleitenden Maßnahmen vor Ort (Erste Hilfe, Notruf, Rettung, weiterführende Maßnahmen) als auch die Meldeketten im Unternehmen und zum Betreiber.

Übungen

Die Maßnahmen sind in regelmäßigen Abständen zu üben (Wirksamkeit).
Bei Offshore WEA sind die erforderlichen Maßnahmen zum Zugang, zur Rettung und zur Ersten Hilfe in einem gesonderten Schutz- und Sicherheitskonzept (SchuSiKo) festzulegen.
Bei den Gefährdungsbeurteilungen sind die örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten zu erfassen, zu beurteilen und zu dokumentieren.
Bei der Beurteilung ist auch auf Wechselwirkungen zu achten, die sich durch das gleichzeitige Vorhandensein unterschiedlicher Gefährdungen ergeben können.
Bei der Errichtung und Montage, dem Betrieb sowie der Wartung und Instandhaltung sind Gefährdungen/Belastungen u. a. möglich durch:

Verhütung von Gefahren bei Betrieb, Wartung und ­Instandhaltung* – Beispielhafte Maßnahmen

* entnommen aus: DGUV Information 203007, DGUV Information 201057, PSA Benutzungsverordnung (PSA BV), VDSI Regel 01/2013 „Schulungsmodule (Voraussetzungen für Arbeiten an Windenergieanlagen)“ Stand 04/2022, VDSI Regel 01/2019 „Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten in und an Windenergieanlagen“, VDSI Information 01/2016 „Optimierung der Rettungskette Onshore Windenergieanlage“

Windenergie-Anlagen

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Literaturquellen:
DGUV Information 203007
DGUV Information 201057
PSA Benutzungsverordnung (PSA BV), VDSI Regel 01/2013 „Schulungsmodule (Voraussetzungen für Arbeiten an Windenergieanlagen)“ Stand 04/2022
VDSI Regel 01/2019 „Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten in und an Windenergieanlagen“
VDSI Information 01/2016 „Optimierung der Rettungskette Onshore Windenergieanlage“

Bildnachweis:
Header- und Vorschaubild: Universum Verlag GmbH – Elisabeth Hummel