Gasspürgeräte, Gasmessgeräte
Wo werden Geräte zum Gasspüren oder Gasmessen eingesetzt? Zu den Tätigkeiten, die damit verbunden sind, zählt unter anderem die Lecksuche. Wichtig ist, dass die regelmäßige Instandhaltung und Dokumentation erfolgen müssen.
Der Einsatz von Gasspür- und Gaskonzentrationsmessgeräten in der Erdgasversorgung ist sehr vielschichtig.
Die Einsatzbereiche sind
- der Personenschutz,
- das Aufsuchen von Gasleckagen an erdverlegten Gasleitungen,
- das exakte Ausmessen von Gaskonzentrationen in Räumen bei Gebäudebegehungen.
Neben der Auswahl des richtigen Messgerätes für den entsprechenden Einsatzbereich ist die ständige Überprüfung der Messgeräte ein Garant für das Messen der richtigen Gaskonzentration. Aufgrund verschiedener Regelwerke werden für die Geräte nachfolgende Funktionsprüfungen und Prüffristen in Abhängigkeit vom Einsatzfall empfohlen. Zu beachten ist, dass bei Abweichungen die Angaben der Hersteller immer Vorrang haben.
Generell müssen sämtliche Geräte vor dem Einsatz/ Arbeitsbeginn wie folgt geprüft werden:
- äußerer Gerätezustand, einschließlich Sondensysteme;
- Funktion der Bedienelemente;
- Batterieladezustand;
- mechanischer/elektrischer Nullpunkt;
- Kontrolle der Pumpe und des Ansaugweges.
Darüber hinaus ergeben sich – in Abhängigkeit vom Einsatzfall – folgende Tätigkeiten:
EINSATZFALL GASWARNEN
- Empfindlichkeitstest mit Prüfgas (2,2 Vol.-% CH4).
- Liegt das Messergebnis nicht innerhalb der vom Hersteller angegebenen Grenzwerte ➞ Gerät sofort nachjustieren!
- Nachjustieren gemäß Bedienungsanleitung.
EINSATZFALL LECKSUCHE (GASSPÜREN OBERIRDISCH)
- Funktionsprüfung vor jedem Einsatz vornehmen.
- Aufnahme des Prüfgases (10 ppm CH4) über das Sondensystem.
- Anzeige der aufgegebenen Konzentration innerhalb von zehn Sekunden. Bei Abweichungen vom Sollwert durch eine Fachkraft oder eine Fachfirma nachjustieren lassen.
EINSATZFALL GASMESSEN (LOKALISIEREN/INERTISIEREN)
- Funktionsprüfung vor jedem Einsatz vornehmen.
- Für die Empfindlichkeitsprüfung mit 100 Vol.-% CH4 kann der Prüfzyklus zwischen einer Woche und einem halben Jahr liegen. Herstellerangaben beachten!
- Bei Messgeräten, die auch Schwergas messen, zusätzlich mit 100 Vol.-% CO2 prüfen.
- Bei Abweichungen vom Sollwert durch eine Fachkraft oder eine Fachfirma nachjustieren lassen.
EINSATZFALL GASSPÜREN IN DER INNENINSTALLATION
- Funktionsprüfung vor jedem Einsatz vornehmen.
- Für die Empfindlichkeitsprüfung mit 1 Vol.-% CH4 kann der Prüfzyklus zwischen einer Woche und einem halben Jahr liegen. Herstellerangaben beachten!
- Bei Abweichungen vom Sollwert durch eine Fachkraft oder eine Fachfirma nachjustieren lassen.
INSTANDHALTUNG
Jedes Gerät, egal für welchen Einsatzfall, muss mindestens einmal pro Jahr zusätzlich durch einen Sachkundigen (z. B. des Herstellers bzw. einer autorisierten Fachfirma) gewartet werden.
DOKUMENTATION
- Sämtliche Prüfungen und Kontrollen, die an Messgeräten durchgeführt werden, sind zu dokumentieren.
- Die Dokumentation ist mindestens ein Jahr aufzubewahren.
Neben Erdgas finden auch immer mehr Bio- und Flüssiggase Eingang in die Energieversorgung. Hierbei sind die vom Erdgas abweichenden Eigenschaften dieser Gase zu beachten, um einer Personengefährdung vorzubeugen. Die Instandhaltung und Prüfung der Messgeräte für Flüssiggas und Biogas sowie deren Dokumentation können in Anlehnung an die Vorgaben für die Messgeräte für Erdgas erfolgen. Abweichende Vorgaben der Hersteller sind hierbei zu beachten.
Gasspürgeräte, Gasmessgeräte
Gasspürgeräte, Gasmessgeräte
Literaturquellen:
DGUV-I 203-092 „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen“
DVGW-Arbeitsblatt G 465-4 „Gerätetechnik für die Überprüfung von Gasleitungen und Gasanlagen“
DIN EN 60079-29-2 „Gasmessgeräte – Auswahl, Installation, Einsatz und Wartung von Geräten für die Messung von brennbaren Gasen und Sauerstoff“
Merkblatt T 023/DGUV-I 213-057 „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb“