Gasspürgeräte, Gasmessgeräte

Wo werden Geräte zum Gasspüren oder Gasmessen eingesetzt? Zu den Tätigkeiten, die damit verbunden sind, zählt unter anderem die Lecksuche. Wichtig ist, dass die regelmäßige Instandhaltung und Dokumentation erfolgen müssen.

Autor Dirk Richling

Der Einsatz von Gasspür- und Gaskonzentrationsmessgeräten in der Erdgasversorgung ist sehr vielschichtig.

Die Einsatzbereiche sind

Neben der Auswahl des richtigen Messgerätes für den entsprechenden Einsatzbereich ist die ständige Überprüfung der Messgeräte ein Garant für das Messen der richtigen Gaskonzentration. Aufgrund verschiedener Regelwerke werden für die Geräte nachfolgende Funktionsprüfungen und Prüffristen in Abhängigkeit vom Einsatzfall empfohlen. Zu beachten ist, dass bei Abweichungen die Angaben der Hersteller immer Vorrang haben.

Generell müssen sämtliche Geräte vor dem Einsatz/ Arbeitsbeginn wie folgt geprüft werden:

Darüber hinaus ergeben sich – in Abhängigkeit vom Einsatzfall – folgende Tätigkeiten:

Jedes Gerät, egal für welchen Einsatzfall, muss mindestens einmal pro Jahr zusätzlich durch einen Sachkundigen (z. B. des Herstellers bzw. einer autorisierten Fachfirma) gewartet werden.

Neben Erdgas finden auch immer mehr Bio- und Flüssiggase Eingang in die Energieversorgung. Hierbei sind die vom Erdgas abweichenden Eigenschaften dieser Gase zu beachten, um einer Personengefährdung vorzubeugen. Die Instandhaltung und Prüfung der Messgeräte für Flüssiggas und Biogas sowie deren Dokumentation können in Anlehnung an die Vorgaben für die Messgeräte für Erdgas erfolgen. Abweichende Vorgaben der Hersteller sind hierbei zu beachten.

Gasspürgeräte, Gasmessgeräte

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Literaturquellen:
DGUV-I 203-092 „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen“
DVGW-Arbeitsblatt G 465-4 „Gerätetechnik für die Überprüfung von Gasleitungen und Gasanlagen“
DIN EN 60079-29-2 „Gasmessgeräte – Auswahl, Installation, Einsatz und Wartung von Geräten für die Messung von brennbaren Gasen und Sauerstoff“
Merkblatt T 023/DGUV-I 213-057 „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb“