Sicherheitsregeln für die mechanische ­Freischaltung

Vor dem Arbeiten mit Anlageteilen, die unter Druck stehen oder gefährliche Stoffe führen, muss sichergestellt werden, dass keine Gefahr besteht. Erst wenn die Sicherheitsmaßnahmen durchlaufen und von der zuständigen Person freigegeben wurden, kann die Arbeit aufgenommen werden.

Autor Dirk Richling

Arbeiten an Anlageteilen, die unter Druck stehen sowie kaltes und heißes Medium, Säuren, Laugen oder Gefahrstoffe führen, dürfen nicht durchgeführt werden, wenn dabei mit einer Gefährdung durch Ausströmen zu rechnen ist oder die Anlageteile nicht im Rahmen eines Freigabeverfahrens freigeschaltet werden.

Vor Beginn von Arbeiten müssen die Anlageteile darum durch folgende Sicherheitsmaßnahmen freigeschaltet werden:

Anlageteil allseitig absperren

Die Armaturen vor und hinter der Schadensstelle sind zu schließen. Häufig sind Leitungssysteme auch untereinander verbunden, zum Beispiel blockübergreifend oder durch Umgehungsleitungen. Vor Ort ist immer zu kontrollieren, ob alle Verbindungen sicher unterbrochen sind. Bei Zweifel ist anhand des Leitungsplans der Leitungsverlauf zu verfolgen.

Absperreinrichtungen gegen unbefugtes Betätigen sichern

Die Absperreinrichtungen sind gegen unbefugtes Betätigen zu ­sichern. Die geschlossenen Absperrarmaturen sind mit Verbotsschild zu kennzeichnen und zu sichern (z. B. mit Kette). Bei ­Absperrarmaturen mit E-Antrieb ist zusätzlich der Leitungsstecker zu ziehen und ebenfalls zu sichern.

Entleeren und Belüften der Anlageteile

Entleerungs- und Belüftungsventile sind zu öffnen. Die Ablaufmengen sind einzuregeln und regelmäßig zu kontrollieren. Erforderlichenfalls müssen Leitungen mit aggressivem Medium gemäß Arbeits- und Betriebsanweisungen gespült werden. Bei Gasleitungen können Spülungen mit inertem Gas erforderlich werden.

Entleerungs- und Belüftungsarmaturen sichern

Alle für die Entleerung und Belüftung eines Systems notwendigen Armaturen müssen bis zur Aufhebung der Freigabe, z. B. mit Kette, gegen unbefugtes Betätigen gesichert und mit Verbotsschild gekennzeichnet werden. Bei Entleerungs- und Belüftungsarmaturen mit E-Antrieb ist zusätzlich der Leitungsstecker zu ziehen und ebenfalls zu sichern. Eine Umstellung von Armaturen darf nur mit Genehmigung des Anlagenverantwortlichen erfolgen, damit die Absicherung aller Arbeitsstellen im freigeschalteten System gewährleistet ist.

Entleerung und Drucklosigkeit oder Konzentration feststellen

Hier sollte man sich nicht allein auf Messgeräte verlassen. Besser ist es, den Vorgang der Druckabsenkung und der Entleerung zu beobachten.
Abteilungs-, block- und zeitübergreifende Arbeiten an Systemen sind immer zur Sicherheit des ganzen Teams im Freigabeschein zu dokumentieren.
Mit Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die dafür zuständige Person sich von der Durchführung der dargestellten Sicherheitsmaßnahmen überzeugt und die Arbeitsstelle schriftlich freigegeben hat.

Nach Freigabe der Arbeitsstelle durch den Anlagenverantwortlichen und Einweisung durch den Arbeitsverantwortlichen sind die Anlageteile in folgender Reihenfolge zu öffnen:

  1. Verschraubungen lockern.
  2. Bauteile vorsichtig anlüften und Drucklosigkeit feststellen.
  3. Anlageteile vollständig öffnen.

Zu den Arbeiten an Anlageteilen, die erst nach mechanischer Freischaltung zulässig sind, gehören nicht:

Bevor Arbeiten in Behältern und engen Räumen durchgeführt werden, ist sicherzustellen, dass Zu- und Abgänge, aus denen oder durch die Stoffe oder Zubereitungen in gefährlichen Konzentrationen oder Mengen oder mit gefährlichen Temperaturen oder Drücken in Behälter und enge Räume gelangen können, wirksam unterbrochen sind, siehe Beitrag „Arbeiten in und Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen“.

Ein Ausströmen eines gefährlichen Mediums wird zum Beispiel verhindert durch 

Sicherheitsregeln für die mechanische ­Freischaltung

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Literaturquellen:
DGUV-R 103-009 „Wärmekraftwerke und Heizwerke“
DGUV-R 112-199 „Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“
DGUV-R 113-004 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck“

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