Sicherheitsregeln für die mechanische Freischaltung
Vor dem Arbeiten mit Anlageteilen, die unter Druck stehen oder gefährliche Stoffe führen, muss sichergestellt werden, dass keine Gefahr besteht. Erst wenn die Sicherheitsmaßnahmen durchlaufen und von der zuständigen Person freigegeben wurden, kann die Arbeit aufgenommen werden.
Arbeiten an Anlageteilen, die unter Druck stehen sowie kaltes und heißes Medium, Säuren, Laugen oder Gefahrstoffe führen, dürfen nicht durchgeführt werden, wenn dabei mit einer Gefährdung durch Ausströmen zu rechnen ist oder die Anlageteile nicht im Rahmen eines Freigabeverfahrens freigeschaltet werden.
Vor Beginn von Arbeiten müssen die Anlageteile darum durch folgende Sicherheitsmaßnahmen freigeschaltet werden:
Anlageteil allseitig absperren
Die Armaturen vor und hinter der Schadensstelle sind zu schließen. Häufig sind Leitungssysteme auch untereinander verbunden, zum Beispiel blockübergreifend oder durch Umgehungsleitungen. Vor Ort ist immer zu kontrollieren, ob alle Verbindungen sicher unterbrochen sind. Bei Zweifel ist anhand des Leitungsplans der Leitungsverlauf zu verfolgen.
Absperreinrichtungen gegen unbefugtes Betätigen sichern
Die Absperreinrichtungen sind gegen unbefugtes Betätigen zu sichern. Die geschlossenen Absperrarmaturen sind mit Verbotsschild zu kennzeichnen und zu sichern (z. B. mit Kette). Bei Absperrarmaturen mit E-Antrieb ist zusätzlich der Leitungsstecker zu ziehen und ebenfalls zu sichern.
Entleeren und Belüften der Anlageteile
Entleerungs- und Belüftungsventile sind zu öffnen. Die Ablaufmengen sind einzuregeln und regelmäßig zu kontrollieren. Erforderlichenfalls müssen Leitungen mit aggressivem Medium gemäß Arbeits- und Betriebsanweisungen gespült werden. Bei Gasleitungen können Spülungen mit inertem Gas erforderlich werden.
Entleerungs- und Belüftungsarmaturen sichern
Alle für die Entleerung und Belüftung eines Systems notwendigen Armaturen müssen bis zur Aufhebung der Freigabe, z. B. mit Kette, gegen unbefugtes Betätigen gesichert und mit Verbotsschild gekennzeichnet werden. Bei Entleerungs- und Belüftungsarmaturen mit E-Antrieb ist zusätzlich der Leitungsstecker zu ziehen und ebenfalls zu sichern. Eine Umstellung von Armaturen darf nur mit Genehmigung des Anlagenverantwortlichen erfolgen, damit die Absicherung aller Arbeitsstellen im freigeschalteten System gewährleistet ist.
Entleerung und Drucklosigkeit oder Konzentration feststellen
Hier sollte man sich nicht allein auf Messgeräte verlassen. Besser ist es, den Vorgang der Druckabsenkung und der Entleerung zu beobachten.
Abteilungs-, block- und zeitübergreifende Arbeiten an Systemen sind immer zur Sicherheit des ganzen Teams im Freigabeschein zu dokumentieren.
Mit Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die dafür zuständige Person sich von der Durchführung der dargestellten Sicherheitsmaßnahmen überzeugt und die Arbeitsstelle schriftlich freigegeben hat.
Nach Freigabe der Arbeitsstelle durch den Anlagenverantwortlichen und Einweisung durch den Arbeitsverantwortlichen sind die Anlageteile in folgender Reihenfolge zu öffnen:
- Verschraubungen lockern.
- Bauteile vorsichtig anlüften und Drucklosigkeit feststellen.
- Anlageteile vollständig öffnen.
Zu den Arbeiten an Anlageteilen, die erst nach mechanischer Freischaltung zulässig sind, gehören nicht:
- das Nachziehen oder Lockern von Verschraubungen, wenn diese Arbeiten von Fachpersonal mit orts- und anlagenspezifischen Kenntnissen mit den dazu bestimmten Werkzeugen ausgeführt werden;
- das gewollte und kontrollierte Freisetzen von Medien zum Zwecke der
• Entlüftung,
• Entleerung,
• Herstellung der Druckfreiheit,
• Reinigung,
• Prüfung oder Messung - wenn die Freisetzung ohne Gefährdungen durchführbar ist.
Bevor Arbeiten in Behältern und engen Räumen durchgeführt werden, ist sicherzustellen, dass Zu- und Abgänge, aus denen oder durch die Stoffe oder Zubereitungen in gefährlichen Konzentrationen oder Mengen oder mit gefährlichen Temperaturen oder Drücken in Behälter und enge Räume gelangen können, wirksam unterbrochen sind, siehe Beitrag „Arbeiten in und Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen“.
Ein Ausströmen eines gefährlichen Mediums wird zum Beispiel verhindert durch
- Herausnehmen von Zwischenstücken, Trennen von Flanschverbindungen und Blindflanschen der Öffnungen;
- zwei hintereinanderliegende Absperreinrichtungen, wenn zwischen diesen eine geeignete Verbindung mit der Außenluft (Zwischenentspannung) hergestellt ist und die Betätigungsorgane gegen unbeabsichtigtes, unbefugtes oder irrtümliches Öffnen gesichert sind;
- zwei hintereinanderliegende Absperreinrichtungen ohne Zwischenentspannung, wenn vor den Absperreinrichtungen kein Druckaufbau möglich ist und die Betätigungsorgane gegen unbeabsichtigtes, unbefugtes oder irrtümliches Öffnen gesichert sind;
- dicht abschließende, deutlich erkennbare Steckscheiben, wenn Abmessungen und Werkstoff den auftretenden Temperaturen, stofflichen Beanspruchungen und Drücken angepasst sind;
- ein Absperrorgan, wenn Beschäftigte bei Undichtigkeiten nicht gefährdet werden können und das Betätigungsorgan gegen unbeabsichtigtes, unbefugtes oder irrtümliches Öffnen gesichert ist.
Sicherheitsregeln für die mechanische Freischaltung
Literaturquellen:
DGUV-R 103-009 „Wärmekraftwerke und Heizwerke“
DGUV-R 112-199 „Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“
DGUV-R 113-004 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“
TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck“
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