Sicherer Umgang mit Mineralfasern
Mineralfasern sind in vielen Bereichen der Industrie und des Bauwesens weitverbreitet. Sie finden Anwendung als Dämmstoffe, in Filtermaterialien und in feuerfesten Produkten. Bei unsachgemäßem Umgang bergen sie beträchtliche gesundheitliche Risiken.
Mineralfasern lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:
- Künstliche Mineralfasern (KMF): Hierzu gehören Glaswolle, Steinwolle und Schlackenwolle.
- Keramikfasern: Diese finden vor allem in Hochtemperaturanwendungen Verwendung.
- Natürliche Mineralfasern: Dazu zählen beispielsweise Asbest, dessen Verwendung heute jedoch verboten ist.
Gesundheitliche Risiken
Die Hauptgefährdung beim Umgang mit Mineralfasern besteht in der möglichen Inhalation von Faserstäuben. Diese können zu Reizungen der Atemwege, der Haut und der Augen führen. Langfristige Exposition gegenüber bestimmten Fasertypen kann das Risiko für Lungenerkrankungen erhöhen. Die Gefährlichkeit hängt dabei von Faktoren wie Faserlänge, -durchmesser und Biobeständigkeit ab.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland regeln verschiedene Gesetze und Verordnungen den Umgang mit Mineralfasern. Dazu gehören das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere die TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“. Diese Regelwerke legen Grenzwerte fest und geben Anweisungen für Schutzmaßnahmen.
Gefährdungsbeurteilung
Vor Arbeiten mit Mineralfasern muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Diese berücksichtigt Faktoren wie:
- Art und Menge der verwendeten Mineralfasern
- Dauer und Art der Tätigkeiten
- mögliche Freisetzung von Faserstäuben
- vorhandene Schutzmaßnahmen
Basierend auf dieser Beurteilung werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.
Schutzmaßnahmen
Zur Minimierung der Gefährdungen beim Umgang mit Mineralfasern sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Technische Maßnahmen:
- Verwendung staubarmer Produkte
- Einsatz von Absauganlagen und Luftreinigern
- feuchtes Arbeiten zur Staubbindung
Organisatorische Maßnahmen:
- Begrenzung der Expositionszeit
- Kennzeichnung von Arbeitsbereichen
- regelmäßige Reinigung des Arbeitsplatzes
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
- Atemschutz
- Schutzbrille
- Schutzhandschuhe
- Schutzkleidung
Arbeitsanweisungen und Schulungen
Beschäftigte, die mit Mineralfasern umgehen, müssen regelmäßig unterwiesen werden. Dabei sollten die gesundheitliche Risiken und deren Vermeidung ebenso thematisiert werden wie Arbeitstechniken zur Minimierung der Faserfreisetzung.
Die korrekte Anwendung von Schutzmaßnahmen und PSA sowie das Verhalten in Notfällen sind ebenfalls Gegenstand der Unterweisungen.
Entsorgung
Die fachgerechte Entsorgung von Mineralfaserabfällen ist wichtig, um eine Freisetzung in die Umwelt zu vermeiden. Abfälle sollten in geschlossenen, gekennzeichneten Behältern gesammelt und entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Für Beschäftigte, die regelmäßig mit Mineralfasern umgehen, sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Diese dienen der Früherkennung möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen und der Beratung der Mitarbeiter.
Weitere Infos
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“
www.baua.de > Suchbegriff: TRGS 521
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