Alle Jahre wieder – Grippeschutz- und andere Impfungen
Die Coranapandemie hat es uns gezeigt: Infektionskrankheiten können zu einer großen Gefahr für unsere Gesundheit werden. Gegen viele dieser Krankheiten kann man sich jedoch mit Impfungen schützen. Was ist dabei am Arbeitsplatz zu beachten?
Der Schutz vor Infektionskrankheiten durch Impfungen ist in vielen Fällen Privatangelegenheit und wird durch die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Bei bestimmten Berufen kann aber das Risiko, sich zu infizieren, tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht sein. Dies ist zum Beispiel beim Umgang mit bestimmten Stoffen, wie sie in der Entsorgungsbranche oder im Garten- und Landschaftsbau vorkommen, möglich. Ein weiteres Beispiel sind Berufe vor allem im Gesundheits- oder Bildungswesen, bei denen es zu engem Kontakt mit anderen Menschen kommt.
In beiden Fällen sind Impfungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge ratsam und der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin sollte sie über die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt anbieten. Beschäftigte können, müssen die Impfung aber nicht wahrnehmen.
Impfungen gegen allgemeine Gefahren
Auch dann, wenn die Tätigkeit keine besondere Gefährdung beinhaltet, sind Impfungen im Rahmen der Prävention durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin möglich. Dies gilt zum Beispiel für die Impfung gegen Grippe. Erleichtert werden Impfungen am Arbeitsplatz durch einen Vertrag zwischen dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW).
Der Vorteil des Impfangebots am Arbeitsplatz? Es ist niederschwellig: Man kann damit auch Personen ansprechen, die nicht regelmäßig zum Hausarzt oder zur Hausärztin gehen. Das Unternehmen kann dies zusätzlich unterstützen, indem es die Impfung in der Arbeitszeit ermöglicht.
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