Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM

Renate N. hatte sich eine schwere Knieverletzung zugezogen. Als sie nach aufwendiger Heilbehandlung an ihren Büroarbeitsplatz zurückkehrt, bekommt sie immer wieder Schmerzen, wenn sie zu lange sitzt …

„Werde ich im alten Job weiterarbeiten können?“ – BEM macht’s möglich!

Das Büro von Renate N. wird mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch ausgestattet, sodass sie zwischen Sitzen und Stehen wechseln kann. Außerdem wird ihr Aufgabenspektrum um „Botengänge“ erweitert, damit Bewegung in die Beine kommt. Der Schmerz verschwindet … Die beschriebene Anpassung der Arbeit an die gesundheitlichen Bedürfnisse der Betroffenen erfolgte im Rahmen eines BEM-Verfahrens.

Fehlzeiten reduzieren, Gesundheit stärken

Wenn Beschäftigte innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, haben sie Anspruch auf BEM. In kleinen Betrieben kümmern sich darum oft Personalverantwortliche, in großen Unternehmen gibt es meist BEM-Beauftragte. Die Ziele von BEM sind, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Für Personen mit hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten wird ermittelt, was am Arbeitsplatz verändert werden muss, damit die Tätigkeit möglichst schnell wieder aufgenommen und ohne erneutes Erkranken fortgesetzt werden kann. Gesunderhaltende Maßnahmen wie die Ausstattung von Büros mit höhenverstellbaren Tischen können dann auch flächendeckend um­gesetzt werden; so wirkt BEM vorbeugend.

Erhalt und Sicherung des Arbeitsplatzes durch BEM

Nicht immer sind Betroffene bereit, am BEM-Verfahren teilzunehmen. Sie möchten zuweilen nicht über ihre Beeinträchtigungen sprechen, weil sie Benachteiligungen befürchten. Sicherheitsbeauftragte können auf kollegialer Ebene über BEM informieren und so mithelfen, Ängste abzubauen. BEM ist etwas Gutes!

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