Inklusion im Betrieb
Unternehmen können Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen in ihre Betriebe inkludieren.
In einer Wirtschaftsordnung wie der sozialen Marktwirtschaft sollte die Teilhabe an der Arbeit für alle Menschen im erwerbsfähigen Alter selbstverständlich und möglich sein.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben einen Aktionsplan auf den Weg gebracht, mit dem die Inklusion zukünftig systematisch vorangebracht werden soll.
Inklusion ist ein Prozess, der in der Unternehmenskultur verankert werden muss. Der Anfang des Prozesses ist, für die Belange von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Somit können Barrieren in den Köpfen und bei der Arbeitsgestaltung auf allen betrieblichen Ebenen abgebaut werden.
Weiterführende Ansatzpunkte und Tipps finden Sie in der Informationsschrift „Barrierefreie Arbeitsgestaltung“ (DGUV Information 215-111).
Inklusion im Betrieb
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