Arbeitsschutz gemeinsam fördern

Betriebs- oder Personalräte haben unter anderem die Aufgabe, sich für die Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einzusetzen. Sie sind damit wichtige Ansprechpersonen für Sicherheitsbeauftragte.

Autor Gerhard Kuntzemann (BGHM), Sachgebietsleiter „Sicherheitsbeauftragte“ DGUV Fachbereich „Organisation des Arbeitsschutzes“

Die Rechte und Pflichten der Betriebs- und Personalräte sind im Betriebsverfassungsgesetz und in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder festgelegt. Die Räte engagieren sich dafür, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Sind die Regelungen in Gesetzen und Verordnungen für die betriebliche Situation nicht ausreichend gut beschrieben, so haben die Betriebs- und Personalräte ein Mitbestimmungsrecht über die Ausgestaltung von Fragen des Arbeitsschutzes im Unternehmen.
Hierzu schließen sie Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarungen und vertreten im Arbeitsschutzausschuss (ASA) die Interessen der Beschäftigten. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebs- und Personalrats gilt auch bei der Auswahl und Bestellung der Sicherheitsbeauftragten.

Kommunikation als Erfolgsmittel

Da Sicherheitsbeauftragte keine eigene Weisungsbefugnis haben, bleibt ihnen als wesentliches Mittel für ihre Aufgabenumsetzung die Kommunikation mit Führungskräften, Betriebsvertretung und den Beschäftigten.

Gespräche sind somit ein sehr wichtiger Bestandteil der Arbeit eines oder einer Sicherheitsbeauftragten und gleichzeitig ein Schlüssel zum Erfolg für die Motivation zum sicherheitsgerechten Verhalten.

Kommunikation in eigener Sache, etwa wenn es um Unterstützung ihrer Sibe-Tätigkeit geht, sollten die Sicherheitsbeauftragten direkt im Dialog mit den Betriebsvertretungen besprechen. Themen, bei denen auch andere Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure mitwirken sollen, etwa die Einbindung von Sibe, können ergänzend im ASA diskutiert werden.

Unterstützung für Sicherheitsbeauftragte

Betriebs- beziehungsweise Personalräte sollten darauf hinwirken, dass:

Unterstützung einfordern

In vielen Unternehmen liegen die beiden größten Hindernisse für eine noch bessere Wirkung der Sicherheitsbeauftragten darin, dass sie zum einen von den Beschäftigten zu selten bei offenen Fragen zu Sicherheit und Gesundheit angesprochen werden. Zum anderen erfahren sie von unsicheren Situationen im Betrieb oft gar nicht oder zu spät. Wenn hier Defizite bestehen, können Sicherheitsbeauftragte die Betriebsvertretung bitten, die Beschäftigten besser über die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten zu informieren. Das kann zum Beispiel eine Vorstellung der Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten im Rahmen einer Personalversammlung sein. Auch die Veröffentlichung von Steckbriefen der Sicherheitsbeauftragten, in denen die Personen und ihre jeweiligen Aufgaben kurz vorgestellt werden, ist hilfreich.

Einbeziehung der Sicherheitsbeauftragten

Oft werden Sicherheitsbeauftragte bei Betriebsbegehungen durch staatliche Ämter, Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften nur unzureichend oder gar nicht eingebunden. Mit der Betriebsvertretung kann darüber gesprochen und um Beteiligung gebeten werden.

Sicherheitsbeauftragte können vor allem durch ihre Ortskenntnis und ihr Detailwissen zu den Arbeitsplätzen einen wichtigen Beitrag bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung leisten. Werden sie hierbei nicht einbezogen, geht unter Umständen wichtiger Input verloren. Da die Betriebsvertretung in die Entwicklung von Gefährdungsbeurteilungen eingebunden ist, kann dort angeregt werden, auch Sicherheitsbeauftragte in den Prozess einzubinden.

Fazit

Wenn die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten verbesserungswürdig sind, können sie selbst aktiv werden und das Gespräch mit der Betriebsvertretung suchen. Als Ergebnis eines solchen Gesprächs kann diese dann Vorschläge für bessere Rahmenbedingungen im ASA einbringen.


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