Die Rettungsgasse
Mittlerweile kann es teuer werden, keine Rettungsgasse zu bilden oder sie verbotswidrig zu nutzen. Wie macht man es richtig? Eine kurze Zusammenstellung soll helfen, Ärger zu vermeiden.
Bei Stau auf der Autobahn sowie auf Straßen außerhalb von Ortschaften mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung ist eine Rettungsgasse zu bilden, und zwar bereits ab dem Moment, wenn Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder der Verkehr zum Stillstand kommt. Wird nämlich im Stau oder bei zäh fließendem Verkehr dicht aufgefahren, ist ein Ausweichen zur Seite
kaum noch möglich. Als Faustregel gilt: Der Platz zum Ausweichen ist ausreichend groß, wenn man die Hinterräder des vorausrollenden Fahrzeugs noch sehen kann.
Rettungsgasse links
Die Rettungsgasse wird gebildet, indem die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen so weit wie möglich nach links ausweichen. Auf allen anderen Fahrstreifen weichen die Fahrzeuge auf ihrer Spur nach rechts aus. Diese Regel gilt immer und funktioniert unabhängig von der Anzahl der Spuren. Die Rettungsgasse dürfen nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge befahren.
Die linke Spur nach links und alle anderen nach rechts!
Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 280 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer eine Rettungsgasse unberechtigt befährt, muss mit einem Bußgeld von 240 bis 320 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
WEITERE INFORMATIONEN
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