Motorsägen
Personen, die mit einer Motorsäge arbeiten, müssen ständig in Sicht- oder Rufweite einer zweiten Person sein, damit im Notfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Was muss beachtet werden, um einen Unfall zu vermeiden?
Grundsatz
Der Unternehmer darf Versicherte nur mit gefährlichen Forstarbeiten beauftragen, wenn die körperliche und geistige Eignung vorhanden und die Fachkunde durch eine erfolgreich absolvierte Schulung nachgewiesen ist. Versicherte dürfen sich und andere keinen besonderen Gefahren aussetzen (Unfallverhütungsvorschrift Forsten VSG 4.3 der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften). Die Ausbildung und die Durchführung von Baumarbeiten sind in der DGUV Information 214-059 geregelt.
Allgemeines Verhalten
Die Versicherten haben sich so zu verhalten, dass ihre Sicherheit und die ihrer Mitarbeitenden gewährleistet ist. Das bedeutet:
- Zustand der Säge vor Inbetriebnahme prüfen:
1. Funktion Schutzeinrichtungen und Gashebel
2. Kette auf Spannung, Schmierung und Schärfe. - Es ist für einen sicheren Stand zu sorgen (schließt Arbeiten auf Leitern, Masten und Bäumen aus).
- Maschinen, Geräte und Werkzeuge sind fachgerecht zu handhaben, instand zu setzen, zu transportieren und abzustellen.
- Bei allen Arbeiten ist ein ausreichender Abstand zu anderen Personen einzuhalten (Schwenkbereich der Motorsäge).
- Bei Fällarbeiten mit der Motorsäge dürfen keine Eisenkeile verwendet werden.
- Bei Arbeiten mit der Motorsäge muss sich eine zweite Person in Sicht- beziehungsweise Rufweite befinden, die in Notfällen
Erste Hilfe leisten kann.
Verkehrssicherung: An Straßen und Wanderwegen, in der Nähe von Gebäuden und Freileitungen sowie an Eisenbahnlinien sind
entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
Richtiger Umgang mit der Motorsäge
- Die Säge mit beiden Händen fest und sicher halten.
- Immer auf sicheren Stand achten.
- Nie über Schulterhöhe sägen.
- Beim Baum aufsuchen und vor dem Start Kettenbremse einlegen.
- Beim Transport und Lagern Kettenschutz verwenden.
- Daran denken, dass Ihre Motorsäge Schadstoff produziert; Vergaser richtig einstellen und die Säge nicht unnötig laufen lassen.
Darauf achten, dass Abgase frei abziehen können.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Der Unternehmer muss die PSA zur Verfügung zu stellen.
Der Versicherte hat diese zwingend zu benutzen.
Sie besteht aus:
- Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz (Forstkombination)
- Handschutz
- Schnittschutzhose (DIN EN 381)
- Sicherheitsschuhen mit Schnittschutz (DIN EN ISO 17249)

Fällung und Aufarbeitung
Die Ausführung von Fällarbeiten darf nur bei Tageslicht und nicht bei Sichtbehinderung, zum Beispiel durch Nebel, Regen, Schneetreiben, Rauch, oder bei starkem Wind erfolgen.
Begonnen werden darf mit Fällarbeiten erst, wenn sichergestellt ist, dass sich im Fallbereich nur die mit dem Fällen beschäftigten Personen aufhalten (Sicherheitsabstand mindestens zwei Baumlängen), hindernisfreie Rückweichen festgelegt oder angelegt sind, der Arbeitsplatz am Stamm frei von Hindernissen ist und dem mit der Fällarbeit Beschäftigten einen sicheren Stand gewährt.
Beim Fällen von Bäumen ist eine Fallkerbe anzulegen oder eine andere fachgerechte Fälltechnik anzuwenden. Vor dem Fällschnitt hat der Sägeführer Warnzeichen zu geben.
Jeder Baum muss vollständig zu Fall gebracht sein, bevor mit dem Fällen des nächsten Baumes begonnen wird. Hängengebliebene Bäume dürfen nicht durch Besteigen, Abhauen oder Absägen von Ästen, Fällen des aufhaltenden Baumes oder Darüberwerfen eines weiteren Baumes zu Fall gebracht werden. Das Umziehen von Bäumen darf nur mit Seilwinde oder Seilzug erfolgen. Das Seil vor Beginn der Arbeiten am Baum befestigen. Die Seillänge ist so zu wählen, dass sich die Winde außerhalb des Gefahrenbereiches befindet.

Grundsätze bei Baumfällarbeiten
- Eine Baumbeurteilung wie Höhe, Äste, Zustand, Nachbarbäume usw. durchführen.
- Den Gefahrenbereich ermitteln und Sicherungsmaßnahmen treffen
- Die Fällrichtung bestimmen.
- Eine Rückweiche/Fluchtmöglichkeit schaffen
- Eine zweckmäßige Fälltechnik festlegen.
Aufarbeitung von Windwürfen und gebrochenem Holz
Vor Beginn der Aufarbeitung von Windwürfen, von gebrochenem oder unter Spannung stehendem Holz ist der Ablauf der Arbeiten
anhand einer ergänzenden Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Holz in Spannung
Für alle Bäume in Spannung gilt:
- Zuerst in die Druckseite sägen. Vorsicht: Klemmgefahr!
- Dann gefühlvoll in die Zugseite sägen.
- Bei Stämmen mit starker Spannung den zweiten Schnitt seitlich versetzen.
- Bei seitlicher Spannung immer auf der Druckseite stehen.

Stamm auf Oberseite in Spannung
GEFAHR:
Baum schlägt hoch!

Stamm auf Unterseite in Spannung
GEFAHR:
Baum schlägt nach unten!

Starke Stämme und starke Spannung
GEFAHR:
Baum schlägt blitzartig mit gewaltiger Kraft aus!
Motorsägen
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Literaturquellen:
VSG 4.2 UVV „Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften“
VSG 4.3 UVV „Forsten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften“
DGUV-I 203-033 „Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen“
DGUV-I 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“
„Baumarbeiten im Gartenbau“ (GBG 1), Gartenbau-Berufsgenossenschaft Abb. 2 aus: DGUV-R 114-018 „Waldarbeiten“