Heben und Tragen – Bewegen von Lasten. Wie lange geht das gut?
Bei fast jeder Art von Tätigkeit müssen Arbeitsmittel oder Gegenstände bewegt werden, und sehr häufig erfolgt das intuitiv und ohne jede Art von Hilfsmittel. Sind die bewegten Gegenstände zu schwer oder werden in Zwangshaltung oder einfach auch nur zu häufig bewegt, so kann das zu gravierenden Verschleißerscheinungen an Muskeln, Sehnen, Bändern oder am Skelett führen.
Davon gehört haben wir schon alle, aber wann ist denn ein Gegenstand zu schwer oder die Wiederholung des Transportvorganges zu häufig? Dazu müssen wir uns zuerst einmal Gedanken über die verschiedenen Einflüsse auf das Handhaben von Lasten machen. Wir reden hier von allen Tätigkeiten, mit denen wir die Last bewegen, also konkret vom Heben, Halten, Tragen, Ziehen oder Schieben.
Die Höhe der körperlichen Beanspruchung hängt unter anderem ab von:
- der Last (z.B. Gewicht, Form, Größe, Lage des Schwerpunkts, Lage der Zugriff stellen),
- der Arbeitsaufgabe (z. B. erforderliche Körperhaltung und -bewegung, zu überbrückende Entfernung, Arbeitstempo, Häufigkeit und Dauer des Kraftaufwands),
- dem Arbeitsplatz und der Arbeitsumgebung (z. B. Bewegungsraum, Höhenunterschiede, Klimafaktoren, Beschaffenheit der Standfläche).
Einen entscheidenden Einfluss hat aber natürlich auch die körperliche Verfassung des Hebenden. Lebensalter, Geschlecht und Fitnesszustand spielen ebenso eine Rolle, wie die Frage, ob es sich um eine statische oder eine dynamische Beanspruchung handelt.
Aus Sicht des Arbeitsschutzes könnte man jetzt die Frage stellen, warum es dann keine konkreten Grenzwerte für Lasten gibt? Zum einen können bei häufigem Heben und Tragen, eingeschränkten Ausführungsbedingungen und ungünstigen Körperhaltungen bereits geringere Lasten zu großen Belastungen führen, zum anderen können bei seltenen Vorgängen und in ergonomisch sinnvoller Körperhaltung auch höhere Gewichte getragen werden, ohne dass dadurch größere Belastungen entstehen.
Das wichtigste Regelwerk in diesem Zusammenhang ist die Lastenhandhabungsverordnung. Um die in der Verordnung geforderte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, wurde für die betriebliche Praxis ein vereinfachtes Verfahren zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die sogenannte Leitmerkmalmethode, entwickelt.
Im Folgenden sehen Sie einen Ausschnitt aus der Leitmerkmalmethode der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort finden Sie detaillierte Hinweise zur Anwendung und Berechnung.
Beschäftigungsverbote
Für werdende Mütter bestehen besondere Beschäftigungsverbote (Mutterschutzgesetz §4), wenn es um die Handhabung von Lasten geht. Sie dürfen generell keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten, insbesondere keine Arbeiten, bei denen sie regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg heben oder bewegen müssen.
Heben und Tragen – Bewegen von Lasten.
Heben und Tragen – Bewegen von Lasten. Wie lange geht das gut?
Literaturquellen:
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Leitmerkmalmethode
BAuA-Basis-Check zum Erkennen körperlicher Belastung am Arbeitsplatz
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Leitmerkmalmethode: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A7
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